23-1215

Eingabe zur Prüfung eines Fußgängerüberwegs in der Thadenstraße / Schmidt-Rottluff-Weg

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 09.12.2025 Cityausschuss Ö 7.4

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

Hiermit möchte ich Sie auf ein dringendes Anliegen aufmerksam machen, das die Sicherheit von Schulkindern in unserer Nachbarschaft betrifft. Beim glichen Schulweg meines Kindes in der Thadenstraße, Höhe Schmidt-Rottluff-Weg, existiert leider kein Fußngerüberweg.

Besonders morgens zwischen 7:30 und 8:30 Uhr, während des Schulwegs, herrscht aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens eine kritische Verkehrssituation. Auf dieser Strecke fahren sowohl Fahrräder als auch Kraftfahrzeuge. Trotz größter Vorsicht unsererseits ist das Überqueren der Straße für Kinder und Erwachsene gleichermaßen gefährlich. Zudem haben mehrere Eltern aus der Nachbarschaft ähnliche Bedenken geäert, was den Bedarf an präventiven Maßnahmen verdeutlicht.

Es ist dringend erforderlich, präventive Maßnahmen zu prüfen, bevor es zu einem Unfall kommt. Die Sicherheit der Kinder auf ihrem täglichen Schulweg muss oberste Priorität haben. Daher ersuche ich Sie höflich, die Situation zeitnah vor Ort zu begutachten und geeignete Sicherheitsmaßnahmen wie einen Zebrastreifen, eine Verkehrsinsel oder deutliche Beschilderung in Erwägung zu ziehen.

Im Vorwege wurde der Cityausschuss festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.

1.3.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.

2.2.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.

3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.

3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.

3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.

3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

Petitum/Beschluss

Um Beratung wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
09.12.2025
Ö 7.4
Lokalisation Beta
Thadenstraße Schmidt-Rottluff-Weg

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.