Eingabe zur Begrünung des Johannes-Brahms-Platzes
Letzte Beratung: 06.08.2024 Hauptausschuss Ö 4.3
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:
„Der Johannes-Brahms-Platz ist ein Platz Mitten in der Stadt. Dieser ist aber nahezu versiegelt und es sind kaum Bäume oder andere grüne Pflanzen vorhanden. Das ist für Klima, Umwelt und Attraktivität dieses Platzes schade. Wie kann das geändert werden? Ich würde mich über Maßnahmen zur Begrünung freuen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass im vergangenen Jahr der Baumbestand in Hamburg geschrumpft ist.“
Im Vorwege wurde der Hauptausschuss festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:
1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes
1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.
1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:
1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.
1.3.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde
2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:
2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
2.2.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung
Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:
3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.
Das Bezirksamt nimmt mit Schreiben vom 30.07.2024 wie folgt Stellung:
Da sich am Johannes-Brahms-Platz mehrere Hauptverkehrsstraßen kreuzen, sind auch die Platzflächen vor der Laeiszhalle sowie der Parkplatz als Hauptverkehrsstraße definiert und liegen im Verwaltungsvermögen der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM). Somit ist die BVM zuständige Wegeaufsichtsbehörde und folglich für Planungen und Umgestaltungen verantwortlich.
Im Rahmen der angekündigten Sanierungen der Straßen Holstenwall und Gorch-Fock-Wall ab dem Jahr 2026 durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) sollen die Verkehrsflächen im Kreuzungsbereich des Johannes-Brahms-Platzes saniert werden. Es empfiehlt sich daher, das Ersuchen an die BVM zuständigkeitshalber zu übermitteln.
Allgemein muss beachtet werden, dass das Pflanzen von Bäumen aufgrund der zahlreichen vorhandenen Leitungstrassen im Innenstadtbereich oftmals problematisch ist. Auf der Platzfläche des Johannes-Brahms-Platzes kommen zudem noch Belange des Denkmalschutzes hinzu. Die Fläche bildet ein Denkmalensemble mit der Laeiszhalle, so dass das Denkmalschutzamt bei der Gestaltung beteiligt wird.
Im Zuge einer Neuplanung von Straßen und Plätzen wird stets versucht, zusätzliche Bäume und Grünflächen zu integrieren.
Um Beratung wird gebeten.
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