Eingabe zu den provisorischen HVV-Busstellplätzen in der Bürgerweide
Letzte Beratung: 14.05.2024 Hauptausschuss Ö 4.2
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:
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„Ich möchte mich gerne über die provisorischen Busstellplätze in der Bürgerweide in Hamburg beschweren. Seit mittlerweile zwei Jahren sind Stellplätze für HVV-Busse in der Bürgerweide eingerichtet, die den dritten rechten Fahrtstreifen belegen. Was anfangs als provisorische Lösung gedacht war, hat sich mittlerweile zu dauerhaften Stellplätzen entwickelt, an denen die Busse des HVV in der Bürgerweide ihre Pausen einlegen.
Diese Situation führt zu einer erheblichen Störung der Ruhe in der vielbefahrenen Bürgerweide und belastet die Umgebung zusätzlich. Die laufenden Motoren im parkenden Zustand und die ständigen An- und Abfahrten sorgen für eine unangenehme Unruhe.
Des Weiteren stehen Dixie-Toiletten auf dem Bürgersteig, was nicht nur unästhetisch, sondern auch noch unhygienisch ist. Die Flüssigkeiten aus den Toiletten laufen regelmäßig über den Gehweg und verursachen eine unhygienische Umgebung. Der starke Geruch, der von den Dixie-Toiletten ausgeht, ist für Anwohner und Passanten äußerst unangenehm und beeinträchtigt erheblich die Lebensqualität in der Umgebung.
Die dauerhafte Platzierung der Busse und Toiletten beeinträchtigt zudem das Stadtbild erheblich. Der direkte Blick aus den Küchen-, Wohn- und Schlafzimmerfenstern auf die Toiletten ist unzumutbar und trägt nicht zur Lebensqualität der Anwohner bei. Bei stürmischem Wetter stellen die umfliegenden Dixie-Toiletten zudem eine Gefahrenquelle dar, die die Sicherheit auf dem Gehweg gefährden.
Darüber hinaus beeinträchtigt die Situation die Vermietbarkeit von Wohnungen in der Umgebung, da nicht nur der Parkraum gestört wird, sondern auch eine erhebliche Lärmbelästigung durch die laufenden Motoren entsteht. Weiterhin wird notwendiger Parkraum durch die dauerhafte Platzierung der Busse unnötig blockiert.
Ich bitte daher dringend um eine Überprüfung dieser Situation und um geeignete Maßnahmen, um die genannten Probleme zu lösen und die Lebensqualität der Anwohner in der Bürgerweide zu verbessern.“
Da der Regionalausschuss Hamm/Horn/Borgfelde in dieser Sitzungsperiode nicht mehr tagt, wurde im Vorwege der Hauptausschuss festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:
1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes
1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.
1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:
1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.
1.3.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde
2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:
2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
2.2.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung
Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:
3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.
Um Beratung wird gebeten
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