22-4655

Eingabe zu den Bauarbeiten in dern Stengelestraße

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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14.05.2024
Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

 

 

Durch den Bau der U4 zur Horner Geest sind wir als Anwohner schon sehr belastet.

 

U.a. fahren seit Beginn der Bauarbeiten zur U4 zwei Buslinien durch unsere kleine Anliegerstraße. Der Zustand der Straße ist neben dem Busverkehr und dem Schwerlastverkehr für das Baumaterial, das scheinbar überwiegend durch unsere Straße an- und abgeliefert werden muss, in einem erbärmlichen Zustand.

 

Dies ist für uns Anwohner schon eine erheblich Belastung.

 

Aber damit nicht genug.

 

Seit ca. einem halben Jahr ist die gesamte Stengelestraße zwischen der Washingtonallee und dem Hermannstal eine einzige Baustelle. Für die "Ersatzhaltestelle" wurde jetzt einer neuer Standort also eine Ersatzhaltestelle der Ersatzhaltestelle eingerichtet, die sich direkt vor unserem Haus in der Stengelestraße 39 befindet. Ursprünglich sollten die Bauarbeiten bis zum 30.04.2024 beendet sein. Doch seit Monaten tut sich nichts auf der Baustelle.

Jetzt wurden einfach die Schilder ausgetauscht und die Ersatzhaltestelle der Ersatzhaltestelle soll jetzt bis 30.09.2024 direkt mit zwei Linien vor unserem Haus halten. Dies führt zu einer unzumutbaren Belastung der Anwohner!

 

Durch den U Bahnbau sind wir Anwohner schon genug in unserer Ruhe belästigt, warum wird an der Baustelle nicht endlich weiter gearbeitet, sodass diese Baumaßnahme endlich mal abgeschlossen wird. Wie gesagt, es tut sich seit Monaten nichts.

 

Ich bitte meine Beschwerde zur Kenntnis zu nehmen und mit mitzuteilen:

1. Warum die Bauarbeiten seit Monaten still stehen und

2. wann die Bauarbeiten in der Stengelestraße endlich abgeschlossen sein werden.

 

 

Im Vorwege wurde der Hauptausschuss festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

 

1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

 

1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

 

1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

 

1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.

1.3.2 chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

 

2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

 

2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.

2.2.2 chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

 

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

 

3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.

3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.

3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.

3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.

3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Beratung wird gebeten.