Eingabe: Vorschlag zur Umbenennung der Straße: Kreuzweg in Hermine Peine Weg
Letzte Beratung: 08.09.2026 Cityausschuss Ö 7.3
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:
„Dieser Vorschlag betrifft die Umbenennung vom Kreuzweg in St. Georg in Hermine Peine Weg.
Meine Großmutter Hermine Peine hat lange im Kreuzweg gewohnt, nähe Hauptbahnhof. Ihr Engagement vor und nach dem Krieg für die SPD und die AWO ist ihnen sicherlich bekannt. Es ist auch auf unserem Familien Grabstein im Friedhof der Frauen ausführlich geschildert. Meine Großmutter Hermine Peine hatte ein erstaunliches berufliches Leben. Sie war mit Paul Nevermann und Max Zelck befreundet und hat sich ihr ganzes Leben für andere eingesetzt. Dafür saß sie im Krieg sogar im Zuchthaus. Ihr Wirken ist bei Wikipedia nachzulesen.
Bitte prüfen Sie meinen Vorschlag, ich möchte meiner Großmutter diese letzte Ehre ermöglichen, damit sie auch öffentlich sichtbar in Erinnerung bleibt.
Mit freundlichen Grüßen“
Im Vorwege wurde der Cityausschuss festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:
1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes
1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.
1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:
1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.
1.3.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde
2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:
2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
2.2.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung
Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:
3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt mit Schreiben vom 25.08.2026 wie folgt Stellung:
Nach Prüfung des Vorschlags, den Kreuzweg in St. Georg in „Hermine-Peine-Weg“ umzubenennen, ist festzuhalten, dass eine Umbenennung nach den Benennungsbestimmungen des Senats vom 28.02.2005 nicht möglich ist. Umbenennungen bestehender Straßen sind laut den Bestimmungen nur zur Beseitigung von Unklarheiten, etwa bei Verwechslungsgefahr oder Änderungen des Wegeverlaufs, vorgesehen. Eine Ehrung verdienter Persönlichkeiten soll vorrangig bei der Benennung neuer Verkehrsflächen erfolgen. Die Voraussetzungen für eine Umbenennung des Kreuzwegs liegen daher nicht vor. Eine Würdigung von Frau Hermine Peine kann jedoch bei künftigen Benennungen neuer Verkehrsflächen geprüft werden.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.