22-2538.2

Eingabe "Vorfahrt für den eigenständigen Radweg an der Legienstraße"

Mitteilung öffentlich

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08.02.2022
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte  hat die nachstehende Vorlage, Drs.22-2538.1, in ihrer Sitzung am 16.12.2021 mehrheitlich - gegen die Stimmen der GRÜNE-Fraktion, bestätigt.

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Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

 

Vor ein paar Jahren wurde zwischen dem Riedweg und dem Maukestieg ein eigenständiger Radweg gebaut, auf dem man komfortabel und abseits der Hauptstraßen mit dem Rad fahren kann. Dieser Radweg kreuzt auf Höhe der "Legienbrücke" die Legienstraße - dort kommt es immer wieder zu unglücklichen Situationen: Häufig deuten sowohl Autofahrende als auch Radfahrende die Situation falsch ein. Es kommt immer wieder vor, dass Autofahrende anhalten um Radfahrende durchzulassen (obwohl die Legienstraße hier Vorfahrt hat) und manchmal fahren auch Radfahrende unachtsam ohne Verkehrsbeobachtung über die Straße.

Um diese Situation zu verbessern und auch die Attraktivität des Radverkehrs zu stärken, schlage ich folgendes vor: Die Änderung der VwV-StVO vom 15.11.2021 macht es nun möglich Radwege mit sogenannten "Haifischzähnen" zu bevorrechtigen - dies würde ich hier anwenden. Zusammen mit einer Roteinfärbung der Radwegefurt und einem Stoppschild für Autofahrende könnte man hier Vorfahrtsregelung umkehren, aber unmissverständlich klarstellen, Gefahrensituationen vermeiden und den Radverkehr stärken.

Im Anhang finden Sie eine Fotomontage und eine Skizze zu meinem Vorschlag."

 

 

Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 07.12.2021 der Intention der Eingabe mehrheitlich gegen die Stimmen der GRÜNE-Fraktion zugestimmt mit der Maßgabe, dass die Legienstraße vorrangig bleiben soll und ggf. Hinweisschilder für die querenden Radfahrer aufgestellt werden sollen, die Vorfahrt zu achten.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten.

 

 

 

Die Verkehrsdirektion 51 nimmt unter Beteiligung der Straßenverkehrsbehörde (StVB) des örtlich zuständigen Polizeikommissariats (PK) 42 wie folgt Stellung:

 

Mit dem Beschluss wird die Intention einer Eingabe in abgewandelter Form angestrebt. Hierbei wird beispielsweise die Aufstellung von Hinweisschildern für den querenden Radverkehr der Legienstraße gefordert.

Nach Angaben der StVB des PK 42 wurde im zur Rede stehenden Bereich der Legienstraße im Rahmen von Umbaumaßnahmen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert und durch Aufpflasterungen in einer eingeengten Querungsstelle baulich verändert. Der Fahrzeugverkehr in der Legienstraße blieb hierbei vorfahrtsberechtigt. Dies wurde Radfahrenden durch für sie aufgestellte Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angezeigt.

Nach Beobachtungen der StVB kam es insbesondere kurz nach Beendigung der Umbaumaßnahmen und kommt es hin und wieder auch heute noch dazu, das Kraftfahrzeugführende wartende, bzw. ankommende Radfahrende durchfahren lassen und auf ihr Vorrecht verzichten. Dieses Verhalten wird jedoch als unkritisch und nicht verkehrsgefährdend angesehen.

Somit besteht bereits eine Beschilderung für querende Radfahrende. Weitere Beschilderungen werden als nicht notwendig erachtet.

 

Petitum/Beschluss:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.