22-2538

Eingabe "Vorfahrt für den eigenständigen Radweg an der Legienstraße"

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 07.12.2021 Regionalausschuss Billstedt Ö 7.3

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

 

Vor ein paar Jahren wurde zwischen dem Riedweg und dem Maukestieg ein eigenständiger Radweg gebaut, auf dem man komfortabel und abseits der Hauptstraßen mit dem Rad fahren kann. Dieser Radweg kreuzt auf Höhe der "Legienbrücke" die Legienstraße - dort kommt es immer wieder zu unglücklichen Situationen: Häufig deuten sowohl Autofahrende als auch Radfahrende die Situation falsch ein. Es kommt immer wieder vor, dass Autofahrende anhalten um Radfahrende durchzulassen (obwohl die Legienstraße hier Vorfahrt hat) und manchmal fahren auch Radfahrende unachtsam ohne Verkehrsbeobachtung über die Straße.

Um diese Situation zu verbessern und auch die Attraktivität des Radverkehrs zu stärken, schlage ich folgendes vor: Die Änderung der VwV-StVO vom 15.11.2021 macht es nun möglich Radwege mit sogenannten "Haifischzähnen" zu bevorrechtigen - dies würde ich hier anwenden. Zusammen mit einer Roteinfärbung der Radwegefurt und einem Stoppschild für Autofahrende könnte man hier Vorfahrtsregelung umkehren, aber unmissverständlich klarstellen, Gefahrensituationen vermeiden und den Radverkehr stärken.

Im Anhang finden Sie eine Fotomontage und eine Skizze zu meinem Vorschlag."

 

 

 

Im Vorwege wurde der Regionalausschuss Billstedt festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

 

1. Die Eingabe geht ein, es wird ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2. Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

 

3. Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

 

  1. Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.
  2. Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

 

1. Die Eingabe geht ein, es wird ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2. Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

 

  1. Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
  2. Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

 

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

 

  1. Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
  2. Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
  3. Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
  4. Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
  5. Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Beratung wird gebeten.

 

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