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Eingabe: Tempo 30 in der Seewartenstraße, Bernhard-Nocht-Straße-Ost und Zirkusweg-Süd

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 22.04.2021 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 6.1

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

 

„Mit dieser Eingabe bitte ich Sie der Bezirksversammlung per Beschluss die Anordnung der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in den Straßen Seewartenstraße, Bernhard-Nocht-Straße-Ost (zwischen Davidstraße und Seewartenstraße) und Zirkusweg-Süd (zwischen Kastanienallee und Bernhard-Nocht-Straße) zu empfehlen.

 

Zur Begründung: um Hamburg im Sinne der Mobilitätswende zu einer Fahrradstadt umzugestalten bedarf zahlreicher Maßnahmen zur Umgestaltungen des Verkehrsnetzes. Insbesondere die Verkehrsinfrasturktur für den Radverkehr ist an vielen Stellen noch deutlich ausbaufähig. Viele Wege im Hamburger Verkehrsnetz entsprechen zur Zeit nicht den Anforderungen für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr.

Die genannten Straßen sind Nebenstraßen und keine Hauptverkehrsstraßen. In den genannten Straßen fährt der Radverkehr zur Zeit im Mischverkehr ohne Radfahrstreifen oder Schutzstreifen. Die Straßen sind ebenfalls nicht als Fahrradstraße ausgewiesen. Die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h für den motorisierten Verkehr stellt eine nicht unerhebliche Gefahr für Radfahrerinnen und Radfahrer da. Insbesondere ungeübte und unsichere Radfahrerinnen und Radfahrer fühlen sich verunsichert. Erschwerend kommt hinzu, dass die Verkehrsinfrastruktur sich in den parallel verlaufenden Straßen wie Reeperbahn, Simon-von-Utrecht-Straße, St. Pauli Hafenstraße und St. Pauli Fischmarkt z.T. in einem katastrophalen Zustand befindet und ein Ausweichen auf diese Straßen ein noch größeres Risiko darstellt. Alle anderen Straßen in diesem Gebiet sind bereits richtigerweise als Tempo-30-Zonen ausgewiesen (Kastanienallee, Hopfenstraße, Taubenstraße, Bernhard-Nocht-Straße-West, geplant: Davidstraße, usw.), sodass die Anordnung von Tempo 30 ein folgerichtiger Lückenschluss darstellt und die einheitliche Ausweisung als Tempo 30-Gebiet allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern mehr Orientierung bietet und somit für mehr Verkehrssicherheit sorgt. Ich bitte Sie außerdem Aspekte des Lärmschutzes zu berücksichtigen, da in den genannten Straßen z.T. auch Wohnraum mit Kindern vorzufinden ist. Abschließend möchte ich noch hinzufügen, dass eine Anordnung von Tempo 30 im Vergleich zur Überplanung der anderen kritischen Straßen im Stadtteil St.Pauli eine günstige und schnelle Lösung darstellt und somit für den Radverkehr vorübergehend eine annehmbare Alternative darstellt.“

 

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt mit Schreiben vom 10.03.2021 wie folgt Stellung:

 

Das Fachamt Management des Öffentlichen Raumes hält es grundsätzlich für möglich, dass die genannten Straßen in das Tempo 30 Zonen Netz aufgenommen werden.

 

 

Im Vorwege wurde durch die Vorsitzende der Bezirksversammlung der Cityausschuss festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

 

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes:

 

1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2. Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

 

3. Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

 

a)      Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.

b)      Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde:

 

1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2. Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

 

a)      Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.

b)      Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

c)       Kann die Politik keine Einschätzung zur Eingabe abgeben? Dann wird die Eingabe ohne Bewertung an die Fachbehörde abgegeben.

 

Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

 

  1. Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

 

a)      Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.

b)      Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.

c)       Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.

d)      Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.

 

 

Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

 

Petitum/Beschluss

Um Beratung wird gebeten.

 

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