Eingabe: Taubenschlag auf St. Pauli
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:
„Im Stadtteil St. Pauli haben sich mittlerweile zahlreiche Tauben angesiedelt (z.B. vor dem Penny-Markt auf der Reeperbahn, aber auch entlang der gesamten Reeperbahn samt ihren Nebenstraßen). Durch die zahlreichen Partygäste und Touristen fallen viele Essensreste. Z.T. werden die Tauben auch mit Essensresten oder Vogelfutter gefüttert (nicht nur von Partygästen und Touristen). Ausgelegtes Futter konnte ich vor dem Penny-Markt auf der Reeperbahn, zu Beginn der Glacischaussee bei der StadtRAD-Station und der Grünfläche zwischen Pepermölenbek, Reeperbahn und Finkenstraße entdecken. Dieses Nahrungsangebot lockt viele Tauben an, die sich entsprechend vermehren. Durch das nicht artgerecht Futterangebot erkranken viele Tauben. Gleitzeitig wird durch den Taubenkot das Stadtbild beeinflusst: viele Orte sind durch den Taubenkot verunreinigt.
Daher könnte ich mir vorstellen, dass die Einrichtung eines Taubenschlages sinnvoll sein kann, um den Taubenbestand zu regulieren und erkrankten und verletzen Tauben zu helfen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie dieses Thema diskutieren könnten und eine Standortprüfung beim Bezirksamt veranlassen könnten.“
Das Bezirksamt gibt mit Schreiben vom 05.06.2023 folgende Stellungnahme ab
Die Beobachtung oder Regulierung der Taubenpopulation gehört nicht zu den Aufgaben der Bezirksverwaltung. Desungeachtet unterstützt das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt beratend Aktivitäten zur Einrichtung von Taubenschlägen. In diesem Zusammenhang ist dem Fachamt VS bislang kein erhöhtes Beschwerdeaufkommen über Tauben aus dem Bereich Reeperbahn bekannt. Insofern kann der Bedarf derzeit nicht bestätigt werden.
Hinsichtlich der Reinigung der Gehwege ist die Stadtreinigung beauftragt.
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Aus Sicht des Fachamtes Management ist eine Standortprüfung erst dann sinnvoll, wenn durch eine externe Stelle oder Dienststelle die Errichtung und Unterhaltung eines Taubenschlages konkret vorgesehen bzw. geplant ist.
Im Vorwege wurde der Cityausschuss festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:
1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes
1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.
1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:
1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.
1.3.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde
2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:
2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
2.2.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung
Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:
3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.
Um Beratung wird gebeten.