22-3246.1

Eingabe "Schmale Gehwege im Reinskamp"

Mitteilung öffentlich

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17.01.2023
Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat in ihrer Sitzung am 17.11.2022 die nachstehende Vorlage beraten. Die Bezirksversammlung ist dem Beschluss des Regionalausschusses Billstedt, der Intention der Eingabe zuzustimmen und die zuständigen Fachbehörden um Umsetzung zu bitten, einstimmig gefolgt.

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die

Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

 

Die Straße Reinskamp in Hamburg -Billstedt ist eine schmale Verbindungs- und Wohnstraße, Tempo 30. Der HVV-Bus der Linie 432 fährt dort durch, es gibt aber in der Straße selbst keine Haltestelle. Die Gehwege für Fußgänger sind sehr schmal. Der Bus fährt sehr eng am Gehweg, was sehr gefährlich ist. Menschen mit Rollstuhl, Kinderwagen, etc müssen ggf auf der Straße gehen. Der Gehweg ist teilweise nur 50cm breit.
Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden.
Es sind daher Maßnahmen zu ergreifen, um den Fuß - und auch Radverkehr dort sicherer zu machen. Der Busverkehr stellt eine unmittelbare Gefahr dar. Da es in der Straße selbst gar keine Bushaltestelle gibt, könnte der Bus auch "umgeleitet" werden, und eine andere Strecke fahren.
Weiterhin fährt der Bus regelmäßig auch auf den Gehwegen, z.B. im Ausweichverkehr. Die Gehwege sind für solch schwere Fahrzeuge aber gar nicht konzipiert. Lt StVo ist das befahren der Gehwege sowieso nicht erlaubt.
Als Fußgänger zumindest fühle ich mich dort nicht sicher, wenn der Bus mit circa 30cm Abstand an mir vorbei fährt, mit 30km/h (also etwa 9 Meter pro Sekunde).“

 

Im Vorwege wurde der Regionalausschuss Billstedt festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

 

1. Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

2. Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

3. Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

  1. Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.
  2. Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

 

1. Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

2. Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

  1. Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
  2. Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

 

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

  1. Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
  2. Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
  3. Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
  4. Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
  5. Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

 

Der Regionalbeauftragte für die Region Billstedt weist auf die Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zur Drs. 22-2349.2 hin:

 

Die in der Straße Reinskamp fahrende Stadtbuslinie 432 wird regelhaft mit 12-Meter-Standardbussen betrieben, deren Einsatz durch die bestehende Fahrgastnachfrage im Linienverlauf auch gerechtfertigt ist und die nicht durch kleinere Busse ersetzt werden können. Als Grund für die momentane Situation werden parkende sowie den Bussen entgegenfahrende Fahrzeuge genannt. Um die Situation in der Straße Reinskamp zu verbessern, werden die Schaffung von Ausweichstellen mittels Neuordnung der Parksituation und/oder die Einrichtung einer Einbahnstraße empfohlen. Die Einbahnstraße sollte unmittelbar südlich des Feuerwehrgerätehauses beginnen, um die Begegnung dieser Fahrzeuge mit den Bussen zu vermeiden bzw. sicherer zu gestalten.

 

Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 15.11.2022 einstimmig der Intention der Eingabe zugestimmt und bittet die zuständige Fachbehörde um Umsetzung.

 

 

 

Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt unter Beteiligung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 42 wie folgt Stellung:

 

  1. Lagebeschreibung

Die Straße Reinskamp verbindet die Glinder Straße im Norden mit der Merkenstraße im Süden. Sie liegt in einer Tempo-30-Zone.

Busse verkehren lediglich aus Richtung Glinder Straße kommend in Richtung Merkenstraße.

Die Fahrbahnbreite beträgt fünf Meter. Im Reinskamp sind fünf Haltverbote eingerichtet um einen reibungslosen Begegnungsverkehr zuzulassen. Die Gehwege grenzen direkt an der Straße und sind auf der südlichen Seite 1,2 bis 2 Meter und auf der nördlichen Seite 1 bis 1,2 Meter breit.

 

  1. Bewertung

Die Einrichtung einer Einbahnstraße verbietet das Befahren einer Straße in einer Fahrtrichtung. Solche Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nach den für die Straßenverkehrsbehörde verbindlichen Bestimmungen des § 45 Absatz 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erheblich übersteigt. Eine Unfallauswertung für die Straße Reinskamp der letzten drei Jahre (01.01.2020-31.12.2022) ergab ein unauffälliges Unfalllagebild. Es sind auch sonst keine Gefahren erkennbar, die eine solche Gefahrenlage begründen. Bei Verkehrsbeobachtungen des PK 42 konnten keine Gefährdungssituationen von zu Fuß Gehenden festgestellt werden. Es wurde jedoch festgestellt, dass die Gehwege teilweise von Rasen überwachsen waren und Büsche auf den Gehweg ragten. Eine Reinigung bzw. ein Grünschnitt wurde durch das PK 42 beim Bezirksamt veranlasst. 

Die Einrichtung einer Einbahnstraße würde in der Straße Reinskamp zudem für die umliegenden Straßen und den dort lebenden Personen eine höhere Lärm- und Umweltbelastung durch ein höheres Verkehrsaufkommen bedeuten. Dort wohnende Personen müssten regelmäßig Umwege in Kauf nehmen.

Der gesamte Verkehr des Quartiers würde nach Anordnung einer Einbahnstraße über die Glinder Straße geführt werden. Eine Steigerung der Unfallzahlen an dieser Kreuzung wäre zu befürchten. Die Kreuzung ist bereits als Unfallhäufungsstelle registriert.

Überdies steigen erfahrungsgemäß die gefahrenen Geschwindigkeiten in einer Einbahnstraße, da kein Begegnungsverkehr mehr stattfindet. Begegnungsverkehr hat grundsätzlich eine geschwindigkeitsdämpfende Funktion.

Der Reinskamp ist von seiner Breite und seinen Begegnungsflächen gut für einen Begegnungsverkehr geeignet. Da der Bus des HVV lediglich in eine Fahrtrichtung den Reinskamp passiert, finden Begegnungsverkehre von zwei Bussen grundsätzlich nicht statt.

 

  1. Fazit

Für die Anordnung einer Einbahnstraße in der Straße Reinskamp fehlt es an einer erforderlichen Rechtsgrundlage. Zudem würde die Anordnung einer Einbahnstraße eine Mehrbelastung für Personen, die an umliegenden Straßen wohnhaft sind, bedeuten und außerdem befürchten lassen, dass die Verkehrsteilnehmenden die Straße Reinskamp schneller als bisher passieren würden.

Im Reinskamp sind die vorhandenen Verkehrsflächen mit der Fahrbahn und den beiden Gehwegen maximal ausgeschöpft. Bauliche Veränderungen sind nicht möglich und nach Prüfung des Einzelfalls auch nicht erforderlich.

Das PK 42 wird die Verkehrsverhältnisse weiterhin im Rahmen der personellen Möglichkeiten und Prioritätensetzungen vor Ort beobachten, begleiten und ggf. die zur Verkehrssicherheit erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

 

Die in der Straße Reinskamp fahrende Stadtbuslinie 432 wird regelhaft mit 12-Meter-Standardbussen betrieben, deren Einsatz durch die bestehende Fahrgastnachfrage im Linienverlauf auch gerechtfertigt ist und die nicht durch kleinere Busse ersetzt werden können. Als Grund für die beschriebene Situation werden parkende sowie den Bussen entgegenfahrende Fahrzeuge genannt. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde (Behörde für Inneres und Sport [BIS], Verkehrsdirektion [VD]) hat die Einrichtung einer Einbahnstraße geprüft. Im Ergebnis ist laut Einschätzung der VD diese Maßnahme u.a. aus rechtlichen Gründen nicht umsetzbar. Im Übrigen verweisen wir auf die Stellungnahme der BIS.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten