22-3246

Eingabe "Schmale Gehwege im Reinskamp"

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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17.11.2022
15.11.2022
Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die

Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

 

Die Straße Reinskamp in Hamburg -Billstedt ist eine schmale Verbindungs- und Wohnstraße, Tempo 30. Der HVV-Bus der Linie 432 fährt dort durch, es gibt aber in der Straße selbst keine Haltestelle. Die Gehwege für Fußgänger sind sehr schmal, siehe Foto. Der Bus fährt sehr eng am Gehweg, was sehr gefährlich ist. Menschen mit Rollstuhl, Kinderwagen, etc müssen ggf auf der Straße gehen. Der Gehweg ist teilweise nur 50cm breit.
Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden.
Es sind daher Maßnahmen zu ergreifen, um den Fuß - und auch Radverkehr dort sicherer zu machen. Der Busverkehr stellt eine unmittelbare Gefahr dar. Da es in der Straße selbst gar keine Bushaltestelle gibt, könnte der Bus auch "umgeleitet" werden, und eine andere Strecke fahren.
Weiterhin fährt der Bus regelmäßig auch auf den Gehwegen, z.B. im Ausweichverkehr. Die Gehwege sind für solch schwere Fahrzeuge aber gar nicht konzipiert. Lt StVo ist das befahren der Gehwege sowieso nicht erlaubt.
Als Fußgänger zumindest fühle ich mich dort nicht sicher, wenn der Bus mit circa 30cm Abstand an mir vorbei fährt, mit 30km/h (also etwa 9 Meter pro Sekunde).“

 

Petitum/Beschluss

Der Regionalbeauftragte für die Region Billstedt weist auf die Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zur Drs. 22-2349.2 hin:

 

Die in der Straße Reinskamp fahrende Stadtbuslinie 432 wird regelhaft mit 12-Meter-Standardbussen betrieben, deren Einsatz durch die bestehende Fahrgastnachfrage im Linienverlauf auch gerechtfertigt ist und die nicht durch kleinere Busse ersetzt werden können. Als Grund für die momentane Situation werden parkende sowie den Bussen entgegenfahrende Fahrzeuge genannt. Um die Situation in der Straße Reinskamp zu verbessern, werden die Schaffung von Ausweichstellen mittels Neuordnung der Parksituation und/oder die Einrichtung einer Einbahnstraße empfohlen. Die Einbahnstraße sollte unmittelbar südlich des Feuerwehrgerätehauses beginnen, um die Begegnung dieser Fahrzeuge mit den Bussen zu vermeiden bzw. sicherer zu gestalten.

 

Im Vorwege wurde der Regionalausschuss Billstedt festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

 

1. Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2. Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

 

3. Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

 

  1. Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.
  2. Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

 

1. Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2. Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

 

  1. Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
  2. Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

 

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

 

  1. Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
  2. Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
  3. Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
  4. Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
  5. Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

 

 

 

Um Beratung wird gebeten.