22-2012

Eingabe: Reiherdamm - unglückliche Situation auf den Radfahrstreifen

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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06.07.2021
22.06.2021
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

 

im Zuge des Ausbaus der Velorouten wurde auch der ‚Reiherdamm‘ und die ‚Herman-Blohm-


Straße‘ umgebaut und Radfahrstreifen angelegt. Doch leider ergibt sich täglich folgendes Bild:

 

 

Bildquellen: twitter / 721vz, SonnyHamburg, Tarnkappenrdlr

 

Die Radfahrstreifen sind in der Regel durch falschparkende LKW unnutzbar.Radfahrende müssen

auf die Fahrbahn wechseln und sich in den fliesenden Verkehr einordnen und werden zusätzlich

durch die rangierenden LKW weiter gefährdet. Viele meiden die Strecke oder weichen mit dem

Fahrrad auf den Gehweg aus, jedoch ist diese Straße Zwang für alle Nutzenden des Alten

Elbtunnels.

 

Dieser Zustand ist nicht haltbar!

Es bedarf einer Zeitnahen Lösung, sodass auch Kinder und Senioren hier auf der Veloroute sicher

und gerne Fahren. Dass ein großer Umbau nicht kurzfristig möglich ist, ist klar, es bedarf aber hier

schnell innovativer Ideen.

Beispielsweise das Anbringen von Leitborden auf den Markierungen zum Schutz der Radfahrstreifen, wie es auch in der Steinstraße geschehen ist, möglicherweise auch mit ‚Leitboys‘ wäre hier kostengünstig möglich und würde die Situation effektiv verbessern.

         

                                                   Bildquelle: Fa. horizont

 

Ich bitte Sie, meinen Vorschlag zu prüfen und aber auf jeden Fall in irgendeiner Form tätig zu

werden!

 

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt mit Schreiben vom 09.06.2021 wie folgt Stellung:

 

Das Bezirksamt meldet Fehlanzeige. Hier ist die Hamburg Port Authority AöR (HPA) zuständig.

 

Im Vorwege wurde durch die Vorsitzende der Bezirksversammlung der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

  1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
  1. Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.
  1. Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

a)      Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der

Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.

b)      chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der

Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

  1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
  1. Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

a)      Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die

Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.

b)      chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der

Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

c)       Kann die Politik keine Einschätzung zur Eingabe abgeben? Dann wird die Eingabe

ohne Bewertung an die Fachbehörde abgegeben.

 

Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

 a) Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.

 b) Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.

 c) Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.

 d) Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.

 e) Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-             

 Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem                              Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des               Deutschen Bundestages zugeleitet.

 

Petitum/Beschluss

Um Beratung wird gebeten.