Eingabe "Radweg entlang der Glinder Au zwischen Freibad Billstedt und Möllner Landstraße"
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:
„Hamburg stellt für die Bezirke zusätzliche Mittel für die Beleuchtung zur Verfügung. Gerne würde ich eine Vorschlag machen. Der ausgewiesene Radweg entlang der Glinder Au zwischen Freibad Billstedt und Möllner Landstraße parallel zum Kaspar-Siemers-Weg ist nachts stockdunkel und durch die hügelige Topographie sehr gefährlich mit dem Rad zu befahren. Gerade hier wäre eine lichtverschmutzungsvermeidende Beleuchtung aufgrund der umgebenden Grünanlage sinnvoll.“
Der Regionalbeauftragte für die Region Billstedt teilt hierzu mit:
Wie kürzlich bei einem Ortstermin mit Kommunalpolitik, Schülerinnen der Stadtteilschule Öjendorf und der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH bereits festgestellt, gibt es hier einen Zielkonflikt zwischen dem Bedürfnis nach Beleuchtung des Weges und den Aspekten des Naturschutzes, der einer ständigen Beleuchtung der Tier- und Pflanzenwelt entgegen steht. Hierbei wurden allerdings vorrangig die Belange der Fußgänger betrachtet. In der Eingabe ist ausdrücklich vom Radverkehr die Rede. Ein Fahrrad sollte über eine eigene ausreichende Beleuchtung verfügen, wenn man damit nachts fährt. Ansonsten gelten nach h. E. die oben genannten Aspekte auch hier.
Näheres wäre durch eine Stellungnahme der Fachbehörde zu erfragen.
Im Vorwege wurde durch die Vorsitzende der Bezirksversammlung der Regionalausschuss Billstedt festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:
Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde
1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
2. Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:
Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung
Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:
Petitum/Beschluss:
Um Beratung wird gebeten.
Sachverhalt:
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:
„Hamburg stellt für die Bezirke zusätzliche Mittel für die Beleuchtung zur Verfügung. Gerne würde ich eine Vorschlag machen. Der ausgewiesene Radweg entlang der Glinder Au zwischen Freibad Billstedt und Möllner Landstraße parallel zum Kaspar-Siemers-Weg ist nachts stockdunkel und durch die hügelige Topographie sehr gefährlich mit dem Rad zu befahren. Gerade hier wäre eine lichtverschmutzungsvermeidende Beleuchtung aufgrund der umgebenden Grünanlage sinnvoll.“
Der Regionalbeauftragte für die Region Billstedt teilt hierzu mit:
Wie kürzlich bei einem Ortstermin mit Kommunalpolitik, Schülerinnen der Stadtteilschule Öjendorf und der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH bereits festgestellt, gibt es hier einen Zielkonflikt zwischen dem Bedürfnis nach Beleuchtung des Weges und den Aspekten des Naturschutzes, der einer ständigen Beleuchtung der Tier- und Pflanzenwelt entgegen steht. Hierbei wurden allerdings vorrangig die Belange der Fußgänger betrachtet. In der Eingabe ist ausdrücklich vom Radverkehr die Rede. Ein Fahrrad sollte über eine eigene ausreichende Beleuchtung verfügen, wenn man damit nachts fährt. Ansonsten gelten nach h. E. die oben genannten Aspekte auch hier.
Näheres wäre durch eine Stellungnahme der Fachbehörde zu erfragen.
Im Vorwege wurde durch die Vorsitzende der Bezirksversammlung der Regionalausschuss Billstedt festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:
Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde
1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
2. Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:
Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung
Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:
Um Beratung wird gebeten.