22-2465

Eingabe "Radweg entlang der Glinder Au zwischen Freibad Billstedt und Möllner Landstraße"

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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16.11.2021
Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

 

 

Hamburg stellt für die Bezirke zusätzliche Mittel für die Beleuchtung zur Verfügung. Gerne würde ich eine Vorschlag machen. Der ausgewiesene Radweg entlang der Glinder Au zwischen Freibad Billstedt und Möllner Landstraße parallel zum Kaspar-Siemers-Weg ist nachts stockdunkel und durch die hügelige Topographie sehr gefährlich mit dem Rad zu befahren. Gerade hier wäre eine lichtverschmutzungsvermeidende Beleuchtung aufgrund der umgebenden Grünanlage sinnvoll.“

 

 

Der Regionalbeauftragte für die Region Billstedt teilt hierzu mit:

 

Wie kürzlich bei einem Ortstermin mit  Kommunalpolitik, Schülerinnen der  Stadtteilschule Öjendorf und der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH bereits festgestellt, gibt es hier einen Zielkonflikt zwischen dem Bedürfnis nach Beleuchtung des Weges und  den Aspekten des Naturschutzes, der einer ständigen  Beleuchtung der  Tier- und Pflanzenwelt entgegen steht. Hierbei wurden allerdings vorrangig die Belange der Fußnger betrachtet.  In der Eingabe ist ausdrücklich vom Radverkehr die Rede.  Ein Fahrrad sollte über eine eigene ausreichende Beleuchtung verfügen, wenn man damit nachts fährt. Ansonsten gelten nach h. E. die oben genannten Aspekte auch hier.

heres wäre durch eine Stellungnahme der Fachbehörde zu erfragen.

 

 

 

Im Vorwege wurde durch die Vorsitzende der Bezirksversammlung der Regionalausschuss Billstedt festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

 

 

 

 

 

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

 

1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2. Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

 

  1. Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
  2. Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

 

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

 

  1. Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
  2. Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
  3. Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
  4. Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
  5. Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

 

 

Petitum/Beschluss:

Um Beratung wird gebeten.

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

 

 

Hamburg stellt für die Bezirke zusätzliche Mittel für die Beleuchtung zur Verfügung. Gerne würde ich eine Vorschlag machen. Der ausgewiesene Radweg entlang der Glinder Au zwischen Freibad Billstedt und Möllner Landstraße parallel zum Kaspar-Siemers-Weg ist nachts stockdunkel und durch die hügelige Topographie sehr gefährlich mit dem Rad zu befahren. Gerade hier wäre eine lichtverschmutzungsvermeidende Beleuchtung aufgrund der umgebenden Grünanlage sinnvoll.“

 

 

Der Regionalbeauftragte für die Region Billstedt teilt hierzu mit:

 

Wie kürzlich bei einem Ortstermin mit  Kommunalpolitik, Schülerinnen der  Stadtteilschule Öjendorf und der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH bereits festgestellt, gibt es hier einen Zielkonflikt zwischen dem Bedürfnis nach Beleuchtung des Weges und  den Aspekten des Naturschutzes, der einer ständigen  Beleuchtung der  Tier- und Pflanzenwelt entgegen steht. Hierbei wurden allerdings vorrangig die Belange der Fußnger betrachtet.  In der Eingabe ist ausdrücklich vom Radverkehr die Rede.  Ein Fahrrad sollte über eine eigene ausreichende Beleuchtung verfügen, wenn man damit nachts fährt. Ansonsten gelten nach h. E. die oben genannten Aspekte auch hier.

heres wäre durch eine Stellungnahme der Fachbehörde zu erfragen.

 

 

 

Im Vorwege wurde durch die Vorsitzende der Bezirksversammlung der Regionalausschuss Billstedt festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

 

 

 

 

 

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

 

1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2. Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

 

  1. Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
  2. Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

 

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

 

  1. Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
  2. Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
  3. Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
  4. Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
  5. Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

 

 

Um Beratung wird gebeten.