Eingabe "Radweg entlang der Glinder Au zwischen Freibad Billstedt und Möllner Landstraße"
Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 20.09.2022 die nachstehende Mitteilung zur Kenntnis genommen.
Dem Regionalausschuss sollte über das weitere Verfahren (s.u.) berichtet werden.
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Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat in seiner Sitzung am 30.11.2021 die nachfolgende Vorlage, Drs. 22-2465.1 beraten und ist dem nachfolgenden Beschluss des Regionalausschusses Billstedt einstimmig anstelle der Bezirksversammlung gefolgt:
„Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 16.11.2021 einstimmig der Intention der Eingabe zugestimmt mit der Ergänzung, eine ‚intelligente‘ Beleuchtung zu installieren, die die Interessen von Fußgängern und Radfahrern sowie der Umwelt und Natur berücksichtigt. Die zuständige Fachbehörde wird um Prüfung / Umsetzung gebeten.“
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Die nachfolgende Eingabe wurde bei der Vorsitzenden der Bezirksversammlung eingereicht.
Gemäß Geschäftsordnung der Bezirksversammlung wird diese an den zuständigen Fach- oder Regionalausschuss, hier Regionalausschuss Billstedt, weitergeleitet.
„Hamburg stellt für die Bezirke zusätzliche Mittel für die Beleuchtung zur Verfügung. Gerne würde ich eine Vorschlag machen. Der ausgewiesene Radweg entlang der Glinder Au zwischen Freibad Billstedt und Möllner Landstraße parallel zum Kaspar-Siemers-Weg ist nachts stockdunkel und durch die hügelige Topographie sehr gefährlich mit dem Rad zu befahren. Gerade hier wäre eine lichtverschmutzungsvermeidende Beleuchtung aufgrund der umgebenden Grünanlage sinnvoll.“
Der Regionalbeauftragte für die Region Billstedt teilt hierzu mit:
Wie kürzlich bei einem Ortstermin mit Kommunalpolitik, Schülerinnen der Stadtteilschule Öjendorf und der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH bereits festgestellt, gibt es hier einen Zielkonflikt zwischen dem Bedürfnis nach Beleuchtung des Weges und den Aspekten des Naturschutzes, der einer ständigen Beleuchtung der Tier- und Pflanzenwelt entgegen steht. Hierbei wurden allerdings vorrangig die Belange der Fußgänger betrachtet. In der Eingabe ist ausdrücklich vom Radverkehr die Rede. Ein Fahrrad sollte über eine eigene ausreichende Beleuchtung verfügen, wenn man damit nachts fährt. Ansonsten gelten nach h. E. die oben genannten Aspekte auch hier.
Näheres wäre durch eine Stellungnahme der Fachbehörde zu erfragen.
Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 16.11.2021 einstimmig der Intention der Eingabe zugestimmt mit der Ergänzung, eine „intelligente“ Beleuchtung zu installieren, die die Interessen von Fußgängern und Radfahrern sowie der Umwelt und Natur berücksichtigt. Die zuständige Fachbehörde wird um Prüfung / Umsetzung gebeten.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Die Aufgaben rund um die Beleuchtung der FHH wurden der Hamburger Verkehrsanlagen GmbH übertragen, die den Bau, die Instandsetzung und Unterhaltung eigenverantwortlich umsetzt. Bei der Installation von allgemeinen Lichtanlagen im Stadtgebiet wird die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nicht regelhaft einbezogen.
Eine Ausnahme bildet die Beleuchtung von Grün- und Erholungsanlagen, die regelhaft nicht beleuchtet werden. Sie sollten bewusst als Dunkelzonen in der Stadt erhalten bleiben. Nur wichtige Verbindungswege, für die es keine zumutbare Alternative gibt, werden auf Antrag der Bezirksämter und nach Prüfung durch die BUKEA mit Bitte um Beleuchtung bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende eingereicht.
Das Bezirksamt wird den Beschluss des Hauptausschusses der BUKEA vorlegen und über das weitere Verfahren berichten.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Ein abschließendes Ergebnis liegt noch nicht vor.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat sich an die zuständige Behörde für Umwelt, Klima, Energie und
Agrarwirtschaft gewandt, die das Anliegen grundsätzlich unterstützt.
Da Stromnetz Hamburg (SNH) keine Leitungen in Grünanlagen verlegt, bestünde jedoch nur die Möglichkeit, dass der Bezirk dies selber finanziert oder der Weg in eine Tiefbaufläche umgewidmet wird, bei der Leitungen und Leuchten auf Kosten von SNH und Hamburger Verkehrsanlagen GmbH verlegt und unterhalten werden könnten.
Für eine Umwidmung müsste die Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet entlassen werden. Das
Bezirksamt steht hierzu mit der BUKEA im Austausch.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.