22-3576

Eingabe: Radverkehrsinfrastruktur Holstenwall

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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28.02.2023
07.02.2023
Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

 

 

„Mit dieser Eingabe möchte ich auf die gefährliche Verkehrssituation für Radfahrerinnen und Radfahrer am Holstenwall aufmerksam machen.

Der Holstenwall verläuft von der Ludwig-Erhard-Straße/Millerntordamm bis zum Johannes-Brahms-Platz. Von Süd nach Nord muss der Radverkehr im Mischverkehr auf der Straße fahren. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für die Autos hierbei 50 km/h. Diese stellt nicht nur für ungeübte und unsichere Radfahrerinnen und Radfahrer ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Von Nord nach Süd ist der Radweg in einem katastrophalen Zustand. Der Asphalt müsste dringend saniert werden.

Die parallel verlaufende Glacischaussee als Alternativstrecke stellt häufig keine Alternative da: aufgrund des Doms ist die Straße zahlreiche Wochen im Jahr komplette gesperrt und wird als Parkplatz genutzt.

Daher bitte ich Sie sich für die Überplanung des gesamten Straßenzuges einzusetzen, um eine sichere Verkehrsinfrastruktur für den Radverkehr zu schaffen. Vielleicht ist die Einrichtung einer Pop-Up-Bikeline eine kurzfristige Lösung, um den Straßenzug sicherer zu machen?“

 

 

 

Im Vorwege wurde der Cityausschuss  festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

 

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

 

1. Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2. Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

 

  1. Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
  2. Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

 

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

 

  1. Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
  2. Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
  3. Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
  4. Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
  5. Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Beratung wird gebeten.