22-1958

Eingabe: Parkplätze an der U-Bahn Horner Rennbahn

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 06.07.2021 Hauptausschuss Ö 5.2

Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

 

Ich wohne direkt an der U-Bahn-Haltestelle Horner Rennbahn und bin direkt durch die Baumaßnahmen der Linie U4 betroffen. Dies hat zur Folge, dass der von mir gemietete Stellplatz in unmittelbarer Nähe zur Wohnung zum 30.6.2021 gekündigt worden ist, da dieser durch die Baumaßnahmen dann nicht mehr zugänglich sein wird (für eine ungefähre Dauer von 2 Jahren). Wenn man sich die Lage der Baustellen in unmittelbarer Nähe ansieht, dann sind dadurch massiv viele Parkmöglichkeiten verschwunden und durch das Wegfallen der mietbaren Stellplätze, wird die Parksituation noch schwieriger, wenn nicht sogar unglich.

 

Ich frage mich, ob es da vom Bezirk eine Lösung für Kfz-Halter gibt, die in der Washingtonallee bzw. am Meurerweg wohnen. Es kann ja nicht sein, dass man, sofern man Glück hat, mal einen Parkplatz 3km entfernt zur Wohnung ergattert.

re es nicht ggf. eine Möglichkeit, einen Teil des Parkhauses am EKZ Horn für AnwohnerInnen nutzbar zu machen?

 

Bisher wurde im Bezug auf die Parkplatzsituation, zumindest ist mir dahingehend nichts bekannt, kein Konzept für die AnwohnerInnen hier, noch kein Konzept vorgestellt. Die U-Bahn oder Bus zu nutzen, wird ja nicht für alle eine sinnvolle Lösung darstellen und das eigene Fahrzeug zu verkaufen, auch nicht.

Ich bitte Sie darum, das Thema Parkplätze an der U-Bahn Horner Rennbahn zu thematisieren und/oder mir dahingehend vielleicht mir noch unbekannte Informationen zu geben, wie das Problem gelöst wird oder werden kann.

 

 

Im Vorwege wurde durch die Vorsitzende der Bezirksversammlung der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

 

 

 

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

 

1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2. Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

 

3. Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

 

  • Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.
  • chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

 

1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2. Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

 

  • Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
  • chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
  • Kann die Politik keine Einschätzung zur Eingabe abgeben? Dann wird die Eingabe ohne Bewertung an die Fachbehörde abgegeben.

 

Weitere glichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

 

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

 

  • Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
  • Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
  • Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
  • Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
  • Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Beratung wird gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
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