Eingabe: Parkplätze an der U-Bahn Horner Rennbahn
Letzte Beratung: 06.07.2021 Hauptausschuss Ö 5.2
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:
„Ich wohne direkt an der U-Bahn-Haltestelle Horner Rennbahn und bin direkt durch die Baumaßnahmen der Linie U4 betroffen. Dies hat zur Folge, dass der von mir gemietete Stellplatz in unmittelbarer Nähe zur Wohnung zum 30.6.2021 gekündigt worden ist, da dieser durch die Baumaßnahmen dann nicht mehr zugänglich sein wird (für eine ungefähre Dauer von 2 Jahren). Wenn man sich die Lage der Baustellen in unmittelbarer Nähe ansieht, dann sind dadurch massiv viele Parkmöglichkeiten verschwunden und durch das Wegfallen der mietbaren Stellplätze, wird die Parksituation noch schwieriger, wenn nicht sogar unmöglich.
Ich frage mich, ob es da vom Bezirk eine Lösung für Kfz-Halter gibt, die in der Washingtonallee bzw. am Meurerweg wohnen. Es kann ja nicht sein, dass man, sofern man Glück hat, mal einen Parkplatz 3km entfernt zur Wohnung ergattert.
Wäre es nicht ggf. eine Möglichkeit, einen Teil des Parkhauses am EKZ Horn für AnwohnerInnen nutzbar zu machen?
Bisher wurde im Bezug auf die Parkplatzsituation, zumindest ist mir dahingehend nichts bekannt, kein Konzept für die AnwohnerInnen hier, noch kein Konzept vorgestellt. Die U-Bahn oder Bus zu nutzen, wird ja nicht für alle eine sinnvolle Lösung darstellen und das eigene Fahrzeug zu verkaufen, auch nicht.
Ich bitte Sie darum, das Thema Parkplätze an der U-Bahn Horner Rennbahn zu thematisieren und/oder mir dahingehend vielleicht mir noch unbekannte Informationen zu geben, wie das Problem gelöst wird oder werden kann.“
Im Vorwege wurde durch die Vorsitzende der Bezirksversammlung der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird.
Der Regionalausschuss hat sich in seiner Sitzung am 08.06.2021 mit der Eingabe beschäftigt. Im Ergebnis wurde die Bitte an das Bezirksamt ausgesprochen, sich mit dem Eigentümer des Parkhauses in Verbindung zu setzen, um zu klären, ob dort vorübergehend Parkplätze zur Verfügung gestellt werden können.
Das Bezirksamt weist nach Prüfung darauf hin, dass es sich hierbei um eine privatrechtliche Angelegenheit handelt, bei der es keine Einflussmöglichkeit gibt. Das Bezirksamt sieht daher keine Möglichkeit, der Eingabe abzuhelfen.
Vor diesem Hintergrund werden folgende Möglichkeiten (Auszug aus der Geschäftsordnung) zum Umgang mit der Eingabe vorgeschlagen:
Damit nicht erst nach der Sommerpause eine Entscheidung über die Eingabe getroffen wird, wird die Drucksache dem Hauptausschuss vorgelegt.
Um Beratung wird gebeten.
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