Eingabe: Neuer Pferdemarkt zur Tempo 30 Zone
Letzte Beratung: 08.09.2026 Cityausschuss Ö 7.5
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat in ihrer Sitzung am 21.05.2026 die Eingabe 23-1632.1 Eingabe: Neuer Pferdemarkt zur Tempo 30 Zone beraten und ist der Beschlussempfehlung des Cityausschusses gefolgt.
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:
„Ich wünsche mir sehr, dass der Neue Pferdemarkt auch zur 30er Zone gemacht wird, um die Lärmbelästigung und Abgasbelästigung zu reduzieren.
Es handelt sich ja auch nur um einen sehr kleinen Abschnitt (schätze 300m), da in der Stresemannstraße und auch Budapester Straße bereits 30er Zonen eingerichtet wurden. Für mich ergibt es keinen Sinn, dass auf diesem Stück weiter 50 gefahren werden kann. Zudem handelt es sich um eine sehr durch Menschen belebte Gegend und ich denke, dass alle von einer 30er Zone profitieren würden.“
Der Cityausschuss hat sich in seiner Sitzung am 19.05.2026 mit der Eingabe befasst und hierzu einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Der Cityausschuss stimmt der Eingabe zu und bittet die zuständige Fachbehörde, den Vorschlag umzusetzen.
Es wurde angemerkt, dass hier vermutlich die Anordnung von Tempo 30 in Betracht kommt bzw. gemeint ist und nicht die Einrichtung einer 30er Zone.
Die Zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt mit Schreiben vom 23.06.2026 wie folgt Stellung:
Die Straße Neuer Pferdemarkt ist eine Hauptverkehrsstraße, die die Budapester Straße im Süden mit den Straßen Stresemannstraße, Schulterblatt und Schanzenstraße im Norden verbindet.
Die eingebende Person spricht von der Einrichtung einer Tempo 30-Zone zum Zwecke des Lärmschutzes. In der Stellungnahme wird davon ausgegangen, dass eine Tempo 30-Strecke gemeint ist. Eine Tempo 30-Zone läge in der Zuständigkeit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und ist nicht auf Hauptverkehrsstraßen vorgesehen.
Die Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit während des Nachtzeitraumes (22:00 bis 06:00 Uhr) ist zentrales Instrument zur Verringerung der straßenverkehrlichen Lärmimissionen innerhalb des Lärmaktionsplanes Stufe 4 gem. EG-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Hamburg. Die Identifikation und Festlegung der Maßnahmenabschnitte erfolgte auf Grundlage der Berechnungsergebnisse der Lärmkartierung des Hamburger Straßenverkehrs. Dabei wurden sog. „Lärmbrennpunkte“ identifiziert und hierarchisiert bestimmt. Voraussetzung hierfür ist, dass eine gewisse Anzahl Betroffener an einem Straßenabschnitt einem Beurteilungspegel von 60 dB(A) nachts (mindestens 50 Personen, Kategorie 1) oder 55 dB(A) nachts (mindestens 400 Personen, Kategorie 2) ausgesetzt ist. Eine Herabsenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit während des Tagzeitraumes ist innerhalb des Lärmaktionsplanes grundsätzlich nicht vorgesehen.
Eine Überprüfung ergab, dass für den Neuen Pferdemarkt leider beide Kriterien nicht zutreffen und daher Tempo 30 nachts nicht eingeführt wird.
Auf die Stresemannstraße und die Budapester Straße treffen die Kriterien zu, daher sind diese Straßen im LAP aufgeführt und eine nächtliche Geschwindigkeitsreduzierung wurde umgesetzt.
Die Lärmaktionsplanung wird turnusmäßig 2029 fortgeschrieben. Dafür werden Berechnungen aus 2027 herangezogen, die auf aktualisierten Verkehrszahlen beruhen. Möglicherweise ergeben sich dann neue Ansätze für die Budapester Straße.
Unbeachtet der Planungen und Maßnahmen des Lärmaktionsplanes zur gesamtstädtischen Reduzierung des verkehrlichen Lärmimmissionsniveaus gibt es weiterhin die Möglichkeit, bei der VD5 die Prüfung auf Anordnung verkehrsbeschränkender Maßnahmen auf Grundlage §45 Abs. 1 S. 2 Nr.3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu beantragen, um ggf. eine Reduzierung der zul. Höchstgeschwindigkeit zu erwirken. Dieser Antrag ist gebührenpflichtig. Als Ermessensgrundlage der Zumutbarkeit einer Lärmbelastung werden hierbei die Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien herangezogen, welche bei 70 dB(A) am Tage sowie 60 dB(A) im Nachtzeitraum liegen. Beurteilungsgrundlage sind in diesem Falle jedoch nicht die Berechnungsergebnisse der Lärmkartierung, sondern die einer Immissionsprognose unter Verwendung nationaler Berechnungsverfahren straßenverkehrlicher Immissionen (RLS-90 gem. Lärmschutz-Richtlinien-Stv).
Die Straße Neuer Pferdemarkt ist nicht im LAP aufgeführt, daher ist eine nächtliche Geschwindigkeitsreduzierung aktuell nicht vorgesehen.
Anwohnende können einen gebührenpflichtigen Antrag auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen bei der VD 51 stellen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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