Eingabe: Mittelmarkierung für den Zweirichtungsradweg "An der Alster" - ergänzte Vorlage
Letzte Beratung: 02.09.2021 Cityausschuss Ö 7.6
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die
Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:
„Der Zweirichtungsradweg an der Straße „An der Alster“ ist eine sehr wichtige Verbindung für den Radverkehr. Bis zu 15.000 Radfahrende benutzen diesen Radweg täglich.
Doch seit Jahren ist es schon bekannt, dass dieser einige Probleme mit sich bringt. Aufgrund der Enge des Radwegs kommt es immer wieder bei Überholmanövern, Entgegenkommen und Links fahrenden Radfahrern zu gefährlichen Situationen. Des Weiteren schlängelt sich der Radweg durch die Parkanlage und Büsche und Bäume stellen Sichthindernisse dar, sodass man viele Kurven nicht gut einsehen kann. Außerdem ist es besonders an warmen Tagen ein Problem, dass Fußgänger auf dem Radweg laufen und den Radverkehrsfluss behindern.
Ein Umbau des Radwegs im Rahmen der „Alster Fahrradachsen“ ist erst in einigen Jahren geplant, bis dahin bestehen die genannten Probleme allerdings weiter. Bis dahin sollte durch kurzfristige Maßnahmen die Verkehrssicherheit dort erhöht werden.
Ich schlage vor, auf dem Radweg eine Mittelmarkierung sowie Fahrradpiktogramme mit Richtungspfeilen zu markieren, wie dies bspw. auch auf dem Zweirichtungsradweg „Beim Strohhause“ gemacht wurde.
(breunigs CC BY-SA 4.0)
Durch die Markierung der Fahrradpiktogramme wird dem Fußverkehr klargemacht, dass der gepflasterte Weg dem Radverkehr vorbehalten ist. Die Richtungspfeile sorgen dafür, dass die Radfahrenden das Rechtsfahrgebot besser wahrnehmen. Und die Mittelmarkierung teilt die entgegengesetzten Verkehrsströme klar auf und sorgt für eine allgemeine Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie für ein übersichtlicheres Überholen.
- Bilder der Situation -
nicht einsehbare Kurve (breunigs CC BY-SA 4.0)
kaum Bewegungsspielraum beim Entgegenkommen
(breunigs CC BY-SA 4.0)
Fußgänger auf dem Radweg (breunigs CC BY-SA 4.0)
Nebeneinanderfahren (breunigs CC BY-SA 4.0)
So bitte ich Sie, meinem Vorschlag zu folgen und die Markierungen zeitnah aufzutragen und so die Verkehrssicherheit kurzfristig zu erhöhen.“
Im Vorwege wurde durch die Vorsitzende der Bezirksversammlung der Cityausschuss festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:
Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes
1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
2. Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.
3. Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:
a. Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.
b. Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde
1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
2. Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglich-keiten:
a. Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
b. Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung
Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:
a. Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
b. Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
c. Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
d. Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
e. Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.
____________________________________________________________________________________
Das Bezirksamt teilt zur Eingabe folgendes mit:
Die dargestellte Situation entlang des östlichen Alsterufers ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich bei diesem Abschnitt um einen Teil der Velorouten 5 und 6 handelt, bekannt.
Das Polizeikommissariat 11 kann keine nennenswerten Auffälligkeiten im genannten Abschnitt feststellen, zudem ist die Unfallstatistik unauffällig.
Um Beratung wird gebeten.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.