22-3659

Eingabe Gehweg Gerstäckerstraße

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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11.04.2023
Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

 

 

Das Bezirksamt gibt mit Schreiben vom 31.03.2023 folgende Stellungnahme ab

 

in der Gerstäckerstraße wird auf der Südseite nahezu im gesamten Bereich legal geparkt. Der Einmündungsbereich zur Englischen Planke ist freigehalten, so dass es hier nicht zu Sichtproblematiken kommt. Im vorderen Bereich sind ca. 25 m als Gehwegparken abmarkiert und beschildert. Im hinteren Bereich sind entsprechende Parkbuchten vorhanden. Auf der gesamten Länge hat der Gehweg nach heutigen Maßstäben eine Untermaßigkeit von ca. 1,75 m. Zum Zeitpunkt der Herstellung waren diese Maße rechtmäßig.

Eine Verbreiterung des Gehweges würde nur sinnvoll sein, wenn dies auf der gesamten Straßenlänge durchgeführt werden würde. Das würde den Entfall von 10 Parkständen bedeuten.

Sollte dies vorrangig gewünscht sein und durch den KUMS zu Lasten anderer Projekte bestätigt werden, müsste hierfür eine ausführliche Planung aufgestellt werden. Der Realisierungshorizont für eine evtl. Herstellung würde sich im Bereich 2025 befinden.

 

 

„Die Gerstäckerstraße am Michel, abgehend von der Englischen Planke, ist geprägt durch Parkplatzsuchverkehr, indirektes Linksabbiegen von der Ludwig-Erhard-Straße (West) zur Neanderstraße, mit Wenden an der Gerstäckerstraße, und touristischem Fußverkehr Richtung St. Pauli. In der Gerstäckerstraße selbst befindet sich die Michel-KITA und zahlreiche mehrstöckige Wohngebäude. Auf der Süd-Ost-Seite der Gerstäckerstraße, im direkten Zuweg der KITA, wird der Gehweg zusätzlich durch auf dem Gehweg-stehende KfZ eingeschränkt. Touristen als auch Anwohner und insbesondere KITA-Kinder im Kinderwagen, auf dem Laufrad/Fahrrad zwängen sich hier täglich durch und sind durch die Enge einem Risiko an Dooring/Poller-Unfällen ausgesetzt.

Ein Umsetzen der Poller an den Gehwegrand und ein damit eingehender Wegfall des auf dem Gehweg-Parkens würde die Situation für die schwächsten Verkehrsteilnehmer zumindest an dieser Stelle, als auch für den Kreuzungsbereich durch bessere Sichtbeziehungen, signifikant verbessern und wäre wohl relativ einfach umzusetzen. Ich möchte daher die Bezirksversammlung ersuchen, diese einfache Maßnahme zu eruieren.

Ergänzendes Bildmaterial finden Sie im Anhang.“

 

 

Im Vorwege wurde der Cityausschuss festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

 

1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

 

1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

 

1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

 

1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.

1.3.2 chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

 

3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

 

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

 

3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.

3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.

3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.

3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.

3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Beratung wird gebeten.

 

 

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