Eingabe für eine Einrichtung eines Zebrastreifens bzw. einer Schulstraße an der Grundschule Speckenreye in Hamburg-Horn
Letzte Beratung: 16.10.2025 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 6.14
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:
„Im Namen der Elternschaft, der Lehrkräfte der Grundschule Speckenreye und der umliegenden Einrichtungen möchten wir Sie dringend bitten, Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im direkten Umfeld der Schule zu ergreifen. Konkret beantragen wir die Einrichtung eines Zebrastreifens oder alternativ die Ausweisung einer Schulstraße.
Begründung
Hohe Gefährdung der Schüler:innen
Verkehrsaufkommen und fehlende Sichtachsen
Vorbeugung statt Reaktion
Unser Vorschlag
Vorteile einer Schulstraße
Eine Schulstraße – also ein Straßenabschnitt, der zu den Bring- und Abholzeiten für den Verkehr gesperrt wird– bietet zahlreiche Vorteile:
Erhöhte Sicherheit
Mehr Bewegung und Selbstständigkeit
Vorteile eines Zebrastreifens
Erhöhte Sicherheit beim Überqueren
Rechtlich verankerte Vorrangregelung
Beruhigung des Verkehrs
Förderung von Bewegung und Selbstständigkeit
Positives Signal an die Nachbarschaft
In ähnlichen Straßen wie dem Bauerberg oder dem Querkamp wurden in Tempo-30-Zonen Zebrastreifen eingerichtet – ebenfalls im Umfeld von Schulen und Kindergärten.
Über 900 Bürgerinnen und Bürger haben mit ihrer Unterschrift gezeigt, dass sie den Antrag unterstützen. Diese Zahl unterstreicht den hohen Handlungsbedarf und das starke Sicherheitsbedürfnis der Anwohner:innen.“
Das Bezirksamt teilt am 30.09.2025 folgende mit:
Für die Anlage eines FGÜ ist eine Anordnung der Straßenverkehrsbehörde erforderlich, dies ist daher zunächst keine Frage für das Bezirksamt. Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) ist anschließend nur für die bauliche Umsetzung und die hohen Kosten der öffentlichen Beleuchtung zuständig, sofern die Straßenverkehrsbehörde dieses Vorhaben unterstützt.
Eine Schulstraße ist ebenfalls ein kompliziertes verkehrsrechtliches Konstrukt. Dieses kann nur funktionieren, wenn die Einrichtung sowohl von der Schule und insbesondere den Eltern unterstützt – nicht nur gefordert – wird. Auch hier ist die Straßenverkehrsbehörde wesentlich in der Anordnung und Umsetzung zu beteiligen.
In diesem Fall würde eine Schulstraße allerdings die Erschließung des Wohngebietes Audorfring in den Bring- und Holzeiten vollständig unterbinden. Nach Einschätzung des Bezirksamts ist die Speckenreye daher nicht für die Einrichtung einer Schulstraße geeignet.
Der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde hat sich in seiner Sitzung am 14.10.2025 mit der Eingabe befasst und hierzu einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Der Ausschuss unterstützt die Eingabe im Hinblick auf den vorgeschlagenen Zebrastreifen. Der Ausschuss bittet die zuständige Fachbehörde um Prüfung und Abgabe einer Stellungnahme.
Die vorgeschlagenen Straßensperrungen während Schulzeiten bzw. eine Schulstraße werden vom Ausschuss nicht unterstützt.
Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten.
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