Eingabe für eine Einrichtung eines Zebrastreifens bzw. einer Schulstraße an der Grundschule Speckenreye in Hamburg-Horn
Letzte Beratung: 14.10.2025 Regionalausschuss Horn / Hamm / Borgfelde Ö 6.4
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:
„Im Namen der Elternschaft, der Lehrkräfte der Grundschule Speckenreye und der umliegenden Einrichtungen möchten wir Sie dringend bitten, Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im direkten Umfeld der Schule zu ergreifen. Konkret beantragen wir die Einrichtung eines Zebrastreifens oder alternativ die Ausweisung einer Schulstraße.
Begründung
Hohe Gefährdung der Schüler:innen
Verkehrsaufkommen und fehlende Sichtachsen
Vorbeugung statt Reaktion
Unser Vorschlag
Vorteile einer Schulstraße
Eine Schulstraße – also ein Straßenabschnitt, der zu den Bring- und Abholzeiten für den Verkehr gesperrt wird – bietet zahlreiche Vorteile:
Erhöhte Sicherheit
Mehr Bewegung und Selbstständigkeit
Vorteile eines Zebrastreifens
Erhöhte Sicherheit beim Überqueren
Rechtlich verankerte Vorrangregelung
Beruhigung des Verkehrs
Förderung von Bewegung und Selbstständigkeit
Positives Signal an die Nachbarschaft
In ähnlichen Straßen wie dem Bauerberg oder dem Querkamp wurden in Tempo-30-Zonen Zebrastreifen eingerichtet – ebenfalls im Umfeld von Schulen und Kindergärten.
Über 900 Bürgerinnen und Bürger haben mit ihrer Unterschrift gezeigt, dass sie den Antrag unterstützen. Diese Zahl unterstreicht den hohen Handlungsbedarf und das starke Sicherheitsbedürfnis der Anwohner:innen.“
Im Vorwege wurde der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:
1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes
1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.
1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:
1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.
1.3.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde
2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:
2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
2.2.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung
Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:
3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.
Das Bezirksamt teilt am 30.09.2025 folgende mit:
Für die Anlage eines FGÜ ist eine Anordnung der Straßenverkehrsbehörde erforderlich, dies ist daher zunächst keine Frage für das Bezirksamt. Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) ist anschließend nur für die bauliche Umsetzung und die hohen Kosten der öffentlichen Beleuchtung zuständig, sofern die Straßenverkehrsbehörde dieses Vorhaben unterstützt.
Eine Schulstraße ist ebenfalls ein kompliziertes verkehrsrechtliches Konstrukt. Dieses kann nur funktionieren, wenn die Einrichtung sowohl von der Schule und insbesondere den Eltern unterstützt – nicht nur gefordert – wird. Auch hier ist die Straßenverkehrsbehörde wesentlich in der Anordnung und Umsetzung zu beteiligen.
In diesem Fall würde eine Schulstraße allerdings die Erschließung des Wohngebietes Audorfring in den Bring- und Holzeiten vollständig unterbinden. Nach Einschätzung des Bezirksamts ist die Speckenreye daher nicht für die Einrichtung einer Schulstraße geeignet.
Um Beratung wird gebeten.
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