23-1954

Eingabe für die Herrichtung eines Freibades bzw. Außenbeckens für Wilhelmsburg

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 22.09.2026 Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel/Kleiner Grasbrook Ö 6.6

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

„Hiermit möchte ich anregen, die Schaffung eines vollwertigen Freibades bzw. Außenbeckens in Wilhelmsburg zu prüfen.

Wilhelmsburg ist ein großer und wachsender Stadtteil mit vielen Kindern und Familien. Mit der Schwimmhalle Inselpark gibt es zwar ein Hallenbad – ein richtiges Freibad bzw. Außenbecken fehlt jedoch.

Aus meiner Sicht gibt es drei wichtige Gründe, das zu ändern:

Schwimmenlernen: Kinder müssen ausreichend Möglichkeiten haben, schwimmen zu lernen und regelmäßig zu üben.

Schwimmen ist keine reine Freizeitbeschäftigung, sondern eine grundlegende Fähigkeit und eine Frage der Sicherheit.

Hitze und Klimaanpassung: Die Sommer werden heißer. Gerade in dicht besiedelten Stadtteilen brauchen Menschen öffentlich zugängliche Orte, an denen sie sich abkühlen und im Freien aufhalten können.

Soziale Teilhabe: Nicht jede Familie hat einen Garten, ein Auto oder die Möglichkeit, für einen Freibad-besuch weite Wege zurückzulegen. Ein wohnortnahes Freibad ist ein niedrigschwelliges Angebot für Kinder, Jugendliche und Familien und ein wichtiger sozialer Begegnungsort.

Ich möchte die Bezirksversammlung deshalb bitten, gemeinsam mit den zuständigen Behörden und Bäderland die Machbarkeit eines Freibades bzw. Außenbeckens in Wilhelmsburg zu prüfen.

Dabei sollte insbesondere untersucht werden, ob die bestehende Schwimmhalle Inselpark um ein richtiges Außenbecken erweitert werden kann. Dort ist bereits Schwimmbadinfrastruktur vorhanden.

Eine der ersten Fragen sollte deshalb ganz konkret lauten:

Was würde es kosten, an der Schwimmhalle Inselpark ein vollwertiges Außenbecken zu bauen und zu betreiben?

Eine solche Erweiterung könnte möglicherweise schneller, günstiger und realistischer umzusetzen sein als der Bau eines komplett neuen Freibades.

Ich rege daher an, einen entsprechenden Prüfauftrag auf den Weg zu bringen und dabei Bedarf, mögliche Standorte bzw. die Erweiterung des Inselparks, Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten zu untersuchen.

Ich würde mich freuen, wenn das Anliegen im zuständigen Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel behandelt wird, und würde gerne an der entsprechenden öffentlichen Sitzung teilnehmen.“

ImVorwege wurde der Regionalausschuss Wilhelmsburg/ Veddel festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.

1.3.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.

2.2.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.

3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.

3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.

3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.

3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

Das Bezirksamt teilt am 25.08.2026 mit, dass die Eingabe in die Zuständigkeit der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) fällt.

Petitum/Beschluss

Um Beratung wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Lokalisation Beta
Schwimmhalle Inselpark
Stadtteile

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Keine Themen erkannt.

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.