22-4057

Eingabe fehlender Toilettenanlagen während der CSD-Veranstaltung am 05.08.2023

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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10.10.2023
12.09.2023
Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

 

hrend der CSD-Veranstaltung am Sa. 05.08.2023 im Stadtteil St. Georg wurden die öffentlichen Grünflächen im Kirchenweg und Helmuth-Hübener-Gang von einer Vielzahl von Männern und Frauen exzessiv im Minutentakt als Toilette verschandelt. Dieses ordinäre Verhalten ist eine unerträgliche Situation für alle Bewohner:innen in diesem Wohnumfeld, die sich allerdings alljährlich wiederholt.

Ein respektvoller Umgang mit liebevoll gepflegter Stadtnatur scheint vielen Menschen offensichtlich abhanden gekommen zu sein. Die Verschmutzung und Verwahrlosung durch viele Teilnehmer:innen an der CSD-Parade ist dafür ein beredtes Zeugnis. Außen hui, aber sonst pfui? CSD JA! Aber bitte doch nicht so!

r uns ist es völlig unverständlich, warum die zuständigen CSD-Veranstalter und die Behördenvertreter nicht für die Bereitstellung entsprechender Toilettenanlagen gesorgt und aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt haben. Verstärkte Kontrollen durch Ordnungsdienst und Polizei hätten hier auch präventiv viel bewirken bzw. verhindern können. Die gegebene Untätigkeit der zuständigen Behörden bleibt fragwürdig.

Laut Antwort der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte vom 09.12.2022 auf unsere ähnlich lautende Eingabe vom 17.10.2022, sollte der Veranstalter vor der nächsten CSD-Veranstaltung vom Cityausschuss eingeladen werden, um über freiwillige Aktionen zu sprechen. Behördliche Gespräche mit dem Veranstalter haben augenscheinlich nicht stattgefunden, denn sonst wären die Bewohner:innen nicht erneut mit den eklatanten Mißständen wegen fehlender Toilettenanlagen beim CSD konfrontiert.

Bei einer Massenveranstaltung wie dem CSD im Stadtteil St. Georg mit mehreren tausenden Besucher:innen, ist es für die Bewohner:innen in den umliegenden Seitenstraßen unerträglich und nicht hinzunehmen, wenn männliche und weibliche CSD-Besucher:innen in großer Anzahl Grünflächen als öffentliche Toilette mißbrauchen.

Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie in dieser Angelegenheit für alle Seiten endlich eine nachhaltige pragmatische Lösung für die Zukunft finden würden und bitten um eine zeitnahe schriftliche Stellungnahme.“

 

 

 

Das Bezirksamt gibt mit Schreiben vom 16.08.2023 folgende Stellungnahme ab

 

Der CSD besteht im Prinzip aus zwei Veranstaltungen:

  • Dem Straßenfest, welches eine (Groß-)Veranstaltung nach § 31 SOG darstellt und vom Bezirksamt Hamburg-Mitte genehmigt wird. Die Veranstaltungsfläche des Straßenfestes befand sich entlang des Ballindamms und des Jungfernstiegs (siehe Pläne im Anhang). Dort wurde dem Veranstalter durch das Bezirksamt aufgegeben, mehr Toiletten als im letzten Jahr aufzustellen, was der Veranstalter auch befolgt hat.
  • Die zweite Veranstaltung ist die Demonstration, welche nicht vom Bezirksamt genehmigt wird, sondern wofür allein die Versammlungsbehörde (SP5) der Behörde für Inneres und Sport zuständig ist.
    Die Demonstrationsstrecke beginnt traditionell in der Langen Reihe in St. Georg. Da sich die Demonstration außerhalb der Veranstaltungsfläche befindet, wird die Großveranstaltungsaufsicht des Bezirklichen Kontrolldienstes (BKD) dort auch nicht eingesetzt. Es gibt außerhalb der Veranstaltungsfläche keine Auflagen, die der BKD durchsetzen kann.

 

Nach Kenntnis des Bezirksamtes wurde der Veranstalter des CSD (Hamburg Pride e.V.) durch den City-Ausschuss nicht vorab eingeladen und angehört.

 

 

 

Im Vorwege wurde der Cityausschuss festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

 

1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

 

1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

 

1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

 

1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.

1.3.2 chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

 

2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

 

2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

 

2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.

2.2.2 chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

 

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

 

3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.

3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.

3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.

3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.

3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Beratung wird gebeten.