Eingabe: Fehlende Fahrradwege und gefährlicher Straßenverkehr in der Veringstraße in Hamburg Wilhelmsburg
Letzte Beratung: 23.09.2025 Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel Ö 6.2
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:
Ich als Anwohner im Stadtteil Hamburg WiIhelmsburg bin mit meinem Fahrrad u.a. regelmäßig in der Veringstraße unterwegs. Leider gibt es im Verlauf der gesammten Straße keinen Fahrradweg und das Fahren auf der Straße ist aus meiner Sicht sehr risikoreich, da sich die Autofahrer oft nicht an die Geschwindigkeitsbeschränkungen halten. Zudem ist es speziell in Wilhelmsburg gängige Praxis, das Auto für eine betimmte Zeit direkt auf der Straße abzustellen, um bspw. etwas zu erledigen. Diese Situationen erzeugen auf der Straße häufig einen Rückstau sowie wirklich oft gefährliche Fahrmanöver der anderen Autofahrer. Daher habe ich 3 Ideen:
1. Befestigter Fahrradweg im Bereich der gesammten Veringstraße
2. Geschwindigkeitsbeschränkungen inkl. fester Blitzer an mind. 2 verschiedenen Standorten in der Veringstraße
3. Primäre Fußgängerzone im Bereich der Veringstraße ab der Kreuzung Neuhöfer Straße bis zur Kreuzung Vogelhüttendeich.
(Anmerkung/Ergänzung des Petenten zu Punkt: Primäre Fußgängerzone meint, dass der öffentliche Nahverkehr dort weiterhin fahren kann.)
Im Vorwege wurde der Regionalausschuss Wilhelmsburg/ Veddel festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:
1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes
1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.
1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:
1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.
1.3.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde
2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:
2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
2.2.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung
Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:
3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte teilt am 30.07.2025 mit:
Zu1:
Die Veringstraße ist eine Tempo 30 Zone, in Tempo 30 Zonen ist die Einrichtung von Radverkehrseinrichtungen grundsätzlich formal nicht möglich, der Radverkehr wird in Tempo 30 Zonen regelhaft im Mischverkehr geführt.
Zu 2 und 3:
Dieser Teil der Eingabe fällt in die Zuständigkeit der Behörde für Inneres und Sport (BIS) und der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM).
Um Beratung wird gebeten.
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