22-1529

Eingabe "Fahrrad-Verkehr auf der Reeperbahn"

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
16.12.2020
Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

 

Fahrradfahren auf der Reeperbahn ist gefährlich und unangenehm. Durch hohes Tempo seitens Pkw und Lkw und teilweise geringen Überholabstand werden Fahrradfahrer täglich und besonders im

Berufsverkehr behindert und gefährdet. Auf der Seite des Spielbudenplatz weichen viele Radfahrer auf den schmalen Fußngerwege , der mit Laternen gesäumt ist aus. Dadurch entstehen Gefahrensituationen zwischen FußngerInnen und FahrradfahrerinInnen. Dieser Konflikt ist der unsicheren Befahrung der Reeperbahn stadteinwärts geschuldet und bedarf einer schnellen und dauerhaften Verbesserung.

Aus der Sicht eines Autofahrers ist das befahren der Reeperbahn ungefährlich und meist sicher. Wenn man auf das Fahrrad umsteigt würde ich mich nicht trauen mit Kindern im Lastenrand/Fahrradanhänger oder Jugendlichen (ab 11 Jahren!) auf der Straße zu fahren.  Damit werden eindeutig alle Verkehrsteilnehmer außer PKW ausgeschlossen oder gefährdet. Für das Jahr 2020 ist das ein fast schon peinlicher Zustand, der dazu führt , dass mehr Menschen auf das vermeintlich sichere Verkehrsmittel PKW umsteigen und nicht auf das Fahrrad.

Ich bitte Sie dringlichst über den Zustand zu diskutieren und schnellstmöglich für eine Verbesserung in St.Sauli zu sorgen. Auch die Simon-von-Utrecht Straße ist für Fahrradfahrer Innen gefährlich zu befahren. Ein rücksichtsvolles Verhalten aller VerkehrsteilnehmerInnen sollte zur Grundlage der Mobilität in Hamburg werden. Leider sieht die Realität anders aus und die Aggressionen im Verkehr nehmen zu. Schwerpunkteinsätze der Polizei zeigen dabei nur die Spitze des Eisbergs.“

 

 

 

 

Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) teilt hierzu mit:

 

MR unterstzt die Einschätzung. Das Fehlen brauchbarer Radinfrastruktur führt in beiden Straßen zu großen Einschränkungen in Nutzbarkeit und Sicherheit für den Radverkehr.

Da es sich bei beiden Straßen jedoch um Hauptverkehrsstraßen handelt, liegt die Zuständigkeit bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM/LSBG).

 

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Im Vorwege wurde durch die Vorsitzende der Bezirksversammlung der Ausschuss für Mobilität festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

 

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

 

1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2. Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

 

  • Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
  • chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
  • Kann die Politik keine Einschätzung zur Eingabe abgeben? Dann wird die Eingabe ohne Bewertung an die Fachbehörde abgegeben.

 

Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

 

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

 

  • Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
  • Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
  • Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
  • Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
  • Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

 

 

 

Petitum/Beschluss:

 

Um Beratung wird gebeten.

 

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

 

Fahrradfahren auf der Reeperbahn ist gefährlich und unangenehm. Durch hohes Tempo seitens Pkw und Lkw und teilweise geringen Überholabstand werden Fahrradfahrer täglich und besonders im

Berufsverkehr behindert und gefährdet. Auf der Seite des Spielbudenplatz weichen viele Radfahrer auf den schmalen Fußngerwege , der mit Laternen gesäumt ist aus. Dadurch entstehen Gefahrensituationen zwischen FußngerInnen und FahrradfahrerinInnen. Dieser Konflikt ist der unsicheren Befahrung der Reeperbahn stadteinwärts geschuldet und bedarf einer schnellen und dauerhaften Verbesserung.

Aus der Sicht eines Autofahrers ist das befahren der Reeperbahn ungefährlich und meist sicher. Wenn man auf das Fahrrad umsteigt würde ich mich nicht trauen mit Kindern im Lastenrand/Fahrradanhänger oder Jugendlichen (ab 11 Jahren!) auf der Straße zu fahren.  Damit werden eindeutig alle Verkehrsteilnehmer außer PKW ausgeschlossen oder gefährdet. Für das Jahr 2020 ist das ein fast schon peinlicher Zustand, der dazu führt , dass mehr Menschen auf das vermeintlich sichere Verkehrsmittel PKW umsteigen und nicht auf das Fahrrad.

Ich bitte Sie dringlichst über den Zustand zu diskutieren und schnellstmöglich für eine Verbesserung in St.Sauli zu sorgen. Auch die Simon-von-Utrecht Straße ist für Fahrradfahrer Innen gefährlich zu befahren. Ein rücksichtsvolles Verhalten aller VerkehrsteilnehmerInnen sollte zur Grundlage der Mobilität in Hamburg werden. Leider sieht die Realität anders aus und die Aggressionen im Verkehr nehmen zu. Schwerpunkteinsätze der Polizei zeigen dabei nur die Spitze des Eisbergs.“

 

 

 

 

Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) teilt hierzu mit:

 

MR unterstzt die Einschätzung. Das Fehlen brauchbarer Radinfrastruktur führt in beiden Straßen zu großen Einschränkungen in Nutzbarkeit und Sicherheit für den Radverkehr.

Da es sich bei beiden Straßen jedoch um Hauptverkehrsstraßen handelt, liegt die Zuständigkeit bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM/LSBG).

 

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Im Vorwege wurde durch die Vorsitzende der Bezirksversammlung der Ausschuss für Mobilität festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

 

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

 

1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2. Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

 

  • Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
  • chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
  • Kann die Politik keine Einschätzung zur Eingabe abgeben? Dann wird die Eingabe ohne Bewertung an die Fachbehörde abgegeben.

 

Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

 

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

 

  • Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
  • Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
  • Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
  • Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
  • Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

 

 

 

 

Um Beratung wird gebeten.