22-1529.2

Eingabe "Fahrrad-Verkehr auf der Reeperbahn", hier: Beschluss des Hauptausschusses gem. § 15 Abs. 3 BezVG

Mitteilung öffentlich

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21.01.2021
Sachverhalt

 

Die nachfolgende Eingabe wurde bei der Vorsitzenden der Bezirksversammlung eingereicht. Gemäß Geschäftsordnung der Bezirksversammlung wurde diese an den Ausschuss für Mobilität weitergeleitet.

 

 

Fahrradfahren auf der Reeperbahn ist gefährlich und unangenehm. Durch hohes Tempo seitens Pkw und Lkw und teilweise geringen Überholabstand werden Fahrradfahrer täglich und besonders im

Berufsverkehr behindert und gefährdet. Auf der Seite des Spielbudenplatz weichen viele Radfahrer auf den schmalen Fußngerwege , der mit Laternen gesäumt ist aus. Dadurch entstehen Gefahrensituationen zwischen FußngerInnen und FahrradfahrerinInnen. Dieser Konflikt ist der unsicheren Befahrung der Reeperbahn stadteinwärts geschuldet und bedarf einer schnellen und dauerhaften Verbesserung.

Aus der Sicht eines Autofahrers ist das befahren der Reeperbahn ungefährlich und meist sicher. Wenn man auf das Fahrrad umsteigt würde ich mich nicht trauen mit Kindern im Lastenrand/Fahrradanhänger oder Jugendlichen (ab 11 Jahren!) auf der Straße zu fahren.  Damit werden eindeutig alle Verkehrsteilnehmer außer PKW ausgeschlossen oder gefährdet. Für das Jahr 2020 ist das ein fast schon peinlicher Zustand, der dazu führt , dass mehr Menschen auf das vermeintlich sichere Verkehrsmittel PKW umsteigen und nicht auf das Fahrrad.

Ich bitte Sie dringlichst über den Zustand zu diskutieren und schnellstmöglich für eine Verbesserung in St.Sauli zu sorgen. Auch die Simon-von-Utrecht Straße ist für Fahrradfahrer Innen gefährlich zu befahren. Ein rücksichtsvolles Verhalten aller VerkehrsteilnehmerInnen sollte zur Grundlage der Mobilität in Hamburg werden. Leider sieht die Realität anders aus und die Aggressionen im Verkehr nehmen zu. Schwerpunkteinsätze der Polizei zeigen dabei nur die Spitze des Eisbergs.“

 

 

Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) teilt hierzu mit:

 

MR unterstützt die Einschätzung. Das Fehlen brauchbarer Radinfrastruktur führt in beiden Straßen zu großen Einschränkungen in Nutzbarkeit und Sicherheit für den Radverkehr.

Da es sich bei beiden Straßen jedoch um Hauptverkehrsstraßen handelt, liegt die Zuständigkeit bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM/LSBG).

 

 

 

 

Der Ausschuss für Mobilität hat in seiner Sitzung am 16.12.2020 die nachfolgend aufgeführte Beschlussempfehlung ausgesprochen:

Auch die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte unterstützt die Einschätzung, dass die Fahrradinfrastruktur im Bereich Reeperbahn unzureichend ist. Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei der Reeperbahn um eine Hauptverkehrsstraße handelt, liegt die Zuständigkeit hier primär nicht beim Bezirksamt Hamburg-Mitte, sondern beim Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) sowie bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende. Diese zuständigen Stellen werden daher in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Hamburg-Mitte sowie der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte gebeten zu prüfen, wie die Situation in diesem Bereich auf Dauer spürbar verbessert und eine zuverlässige und sichere Situation für Radfahrende geschaffen werden kann.

Vor diesem Hintergrund wird die Eingabe an die zuständige Fachbehörde abgegeben.

 

 

Der Hauptausschuss hat diesen Beschluss in seiner Sitzung am 05.01.2021 anstelle der Bezirksversammlung bestätigt.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.