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Eingabe: Benennung nach Eduard Bargheer in Finkenwerder

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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26.10.2021
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

 

„Hiermit möchte ich einen wohlverdienten Bürger, den bekannten Hamburger Maler Eduard Bargheer aus Finkenwerder für eine Parkbenennung vorschlagen. Finkenwerder hat nämlich nicht nur Gorch Fock hervorgebracht, sondern auch den bekannten Maler und Mitglied in der Hamburger

Sezession. ( enger Freund von Marion Dönhoff, Helmut Schmidt und Gretchen Wohlwill)

Bei meinem Lokalaugenschein auf Finkenwerder, habe ich folgende prominente unbenannte Fläche um die Gorch-Fock-Halle entdeckt, unweit vom Fähranleger, umrahmt vom Focksweg, Benittstraße und Wriedestraße. Die Nachbarstraße  sind alle nach bekannten Finkenwerder Familien benannt, womit sich ein Eduard-Bargheer-Park perfekt einreihen würde, da auch die Fam. Bargheer zu diesen Urnamen gehören. Gleichzeitig sind in der renovierten Gorch-Fock-Halle zwei Wandgemälde von Eduard Bargheer platziert.

Am 25.12. 2021 würde man seinen 120 Geburtstag feiern, gerade noch richtig bis dahin eine Ehrung in seinem Sinne anzustreben, wenn auch eine Umsetzung durch das Staatsarchiv bis dahin wohl nicht möglich sein wird. Da kein direkter Anwohner dort lebt, wird es ein leichtes sein, diese Fläche einen Namen zu geben.

Vor einigen Jahren erst wurde das Eduard-Bargheer-Museum im Jenisch Park eröffnet, ansonsten fehlt es an Ehrung im Hamburger Stadtbild. Der Maler wurde 1979 im Grab seiner Eltern auf dem Alten Friedhof auf Finkenwerder beigesetzt.“

 

r weitere Informationen verweist der Petent auf die Internetseite https://de.wikipedia.org/wiki/Eduard_Bargheer.

 

Im Vorwege wurde durch die Vorsitzende der Bezirksversammlung der Regionalausschuss Finkenwerder festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

 

  1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

  1. Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

 

  1. Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

 

  1. Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.
  2. Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme               des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

 

  1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

  1. Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglich-keiten:

 

  1. Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
  2. Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme               des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

 

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

 

a. Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.

b. Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.

c. Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.

d. Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.

e. Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse               der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der               Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zuge-              leitet.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Beratung und Entscheidung über die Eingabe wird gebeten.