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Eingabe: Anwohnerparken im Bereich um den Bahnhof Hasselbrook

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 15.09.2026 Regionalausschuss Horn / Hamm / Borgfelde Ö 5.1

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

durch den Bau der S4 war in der Caspar-Voght-Straße in der Vergangenheit immer wieder eine Halteverbotszone für die Busse des Ersatzverkehr eingerichtet.

Seit Anfang Juni ist das nun wieder der Fall.

Es ist ein Bereich, der ca. 30 Parkplätze umfasst, mit einem Halteverbot gekennzeichnet. Allerdings werden die freien Plätze nur sporadisch von Bussen genutzt. Manchmal stehen hier zwei, selten drei Busse, die auf Ihren nächsten Einsatz warten.

Hier stellt sich für uns die Frage, warum soviel Parkraum, der für die Busse nicht benötigt wird, gesperrt ist.

Die Parksituation in der Gegend ist ohnehin angespannt und dieses großumige Parkverbot macht es noch schwieriger.

Hinzu kommt, dass immer wieder auswärtige Fahrzeuge über längere Zeit hier parken.

Die Nutzer parken in der Gegend und nutzen dann die S-Bahn zum Flughafen.

Somit werden durch diese Fahrzeuge Parkplätze dauerhaft blockiert und stehen den Anwohnern nicht zur Verfügung.

Aktuell parken direkt vor unserem Haus zwei Fahrzeuge mit WL und RZ Kennzeichen seit mindestens zwei Wochen, ohne dass sie bewegt wurden.

Aber auch Pendler parken hier tagsüber und fahren vom S-Bahnhof Hasselbrook zu Ihrer Arbeitsstelle.

Durch die Nähe zur Autobahn A1 bietet sich diese Möglichkeit natürlich für Pendler und Urlauber an.

Da dieses immer häufiger vorkommt, plädieren wir dafür, auch den Bereich um den Bahnhof Hasselbrook für das Anwohnerparken auszuweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Vorwege wurde der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.

1.3.2 chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.

2.2.2 chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.

3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.

3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.

3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.

3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte teilt zur Eingabe am 23.07.2026 Folgendes mit:

Die Einrichtung von Bewohnerparkgebieten liegt ausschließlich beim Landesbetrieb Verkehr (LBV).

Petitum/Beschluss

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Caspar-Voght-Straße Caspar-Voght-Straße Horn

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