22-2470.3

Eingabe: Ampelanlage Kreuzung Kapellenstraße / Möllner Landstraße

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 08.02.2022 Regionalausschuss Billstedt Ö 7.2

Sachverhalt

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat in seiner Sitzung am 30.11.2021 die nachstehende Vorlage beraten, und ist dem Beschluss des Regionalausschusses Billstedt, der Intention der Eingabe zu folgen, einstimmig anstelle der Bezirksversammlung gefolgt.

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Die nachfolgende Eingabe wurde bei der Vorsitzenden der Bezirksversammlung eingereicht.

Gemäß Geschäftsordnung der Bezirksversammlung wird diese an den zuständigen Fach- oder Regionalausschuss, hier Regionalausschuss Billstedt, weitergeleitet.

 

es geht um die Ampelanlage im Kreuzungsbereich Kapellenstraße zur Möllner Landstraße in Hamburg-Billstedt, im speziellen um die zwei Fußngerampeln.

Die Kreuzung ist in Y-Bauweise (siehe Anhang, Karte). Bei den Fußngerampeln handelt es sich um sogenannte „Bettelampeln“. Bedingt durch die Bauweise der Kreuzung benötigen Fußnger mitunter bis zu fünf Minuten, um beide Fußngerampeln zu kreuzen. Die Ampelphasen sind nicht in beide Richtungen aufeinander abgestimmt. Wenn die Anforderung zu spät kommt verlängert sich die Wartezeit. Lange wartende Fußnger gehen dann auch bei Rot über die Ampel.

 Im Sinne der neuen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (Drucksache 410/21 vom Deutschen Bundesrat vom 25.06.2021, Veröffentlichung im Bundesanzeiger soll noch im November 2021 erfolgen) lautet der neue Grundsatz:

 Oberstes Ziel ist dabei die Verkehrssicherheit. Hierbei ist die „Vision Zero“ (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen.

Verkehrssicherheit geht vor Flüssigkeit des Verkehrs.

In diesem Sinne möchte ich darum bitten, die Ampelphasen für den Fußverkehr zu verbessern, indem die Grünphasen besserabgestimmt werden und die Grünphasenzeit insgesamt länger ist, 10 15 Sekunden Grünphase für die Fußngerwäre dabei das Optimum.

 

 

Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 16.11.2021 einstimmig der Intention der Eingabe zugestimmt und bittet die zuständige Fachbehörde um Umsetzung.

 

Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss wird um Bestätigung des Beschlusses anstelle der Bezirksversammlung gebeten.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende hat hierzu folgende Stellungnahme abgegeben:

 

Die Steuerung der Lichtsignalanlage Möllner Landstraße/Kapellenstraße erfolgt zurzeit verkehrsabhängig nach dem Verfahren „Hauptrichtung Dauergrün“. Das bedeutet, der Verkehr in der Möllner Landstraße erhält in Grundstellung Grün. Diese Grundstellung kann durch folgende Anforderungen unterbrochen werden:

 

Es erfolgt

 

-       Verkehr aus der Kapellenstraße,

-       Fuß- oder Radverkehr über die Möllner Landstraße,

-       Fuß- oder Radverkehr über die Kapellenstraße.

 

Mit der bestehenden Schaltung können Staus und Immissionen des Kfz-Verkehrs weitgehend vermieden werden. Der Nachteil der Steuerung besteht jedoch darin, dass die Freigabezeiten des Fuß- und Radverkehrs der beiden Furten nicht ausreichend lang in der gleichen Phase geschaltet werden. Um die Querung der beiden Furten ohne einen Zwischenhalt zu ermöglichen, müssten die Freigabezeiten des Fuß- und Radverkehrs entsprechend erhöht werden. Bedingt durch die Knotengeometrie und die weit abgesetzte Fußgängerfurt in der Kapellenstraße würde eine Erhöhung der Freigabezeiten des Fuß- und Radverkehrs gleichzeitig eine wesentliche Verkürzung der Freigabezeiten des Verkehrs im Zuge Möllner Landstraße bedeuten.
Für einen Eingriff dieser Art muss die Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts anhand von aktuellen Verkehrszahlen überprüft werden.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) wird daher eine Knotenzählung veranlassen, über den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer den Leistungsfähigkeitsnachweis durchführen und anhand der Ergebnisse Verbesserungspotenziale für den Fuß- und Radverkehr prüfen.

 

Im besten Falle ist eine einfache Umschaltung durch Ergänzung von Sonderprogrammen möglich. Gegebenenfalls ist für eine Veränderung aber auch eine neue Signalisierung mit Auffangsignalen in der Kapellenstraße, ein Austausch des veralteten Steuergerätes und damit eine Grundinstandsetzung mit einer ergänzenden Blindensignalisierung, LED-Leuchten und neuer Hardware erforderlich. In diesem Zuge würde auch eine Busbevorrechtigung (Hamburg Takt) mit vorgesehen werden. Eine solche Maßnahme bedeutet einen hohen fachlichen, zeitlichen und finanziellen Aufwand und muss in die laufenden Maßnahmenlisten und Priorisierungen mit eingeplant werden.

 

Einen Umsetzungstermin kann die BVM aus diesem Grunde noch nicht benennen.

 

Petitum/Beschluss:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

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