Eingabe: Ampelanlage Kreuzung Kapellenstraße / Möllner Landstraße
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:
„es geht um die Ampelanlage im Kreuzungsbereich Kapellenstraße zur Möllner Landstraße in Hamburg-Billstedt, im speziellen um die zwei Fußgängerampeln.
Die Kreuzung ist in Y-Bauweise (siehe Anhang, Karte). Bei den Fußgängerampeln handelt es sich um sogenannte „Bettelampeln“. Bedingt durch die Bauweise der Kreuzung benötigen Fußgänger mitunter bis zu fünf Minuten, um beide Fußgängerampeln zu kreuzen. Die Ampelphasen sind nicht in beide Richtungen aufeinander abgestimmt. Wenn die Anforderung zu spät kommt verlängert sich die Wartezeit. Lange wartende Fußgänger gehen dann auch bei Rot über die Ampel.
Im Sinne der neuen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (Drucksache 410/21 vom Deutschen Bundesrat vom 25.06.2021, Veröffentlichung im Bundesanzeiger soll noch im November 2021 erfolgen) lautet der neue Grundsatz:
Oberstes Ziel ist dabei die Verkehrssicherheit. Hierbei ist die „Vision Zero“ (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen.
Verkehrssicherheit geht vor Flüssigkeit des Verkehrs.
In diesem Sinne möchte ich darum bitten, die Ampelphasen für den Fußverkehr zu verbessern, indem die Grünphasen besserabgestimmt werden und die Grünphasenzeit insgesamt länger ist, 10 – 15 Sekunden Grünphase für die Fußgängerwäre dabei das Optimum.“
Im Vorwege wurde durch die Vorsitzende der Bezirksversammlung der Regionalausschuss Billstedt festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:
Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde
1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
2. Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:
Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung
Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:
Petitum/Beschluss:
Um Beratung wird gebeten.
Sachverhalt:
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:
„es geht um die Ampelanlage im Kreuzungsbereich Kapellenstraße zur Möllner Landstraße in Hamburg-Billstedt, im speziellen um die zwei Fußgängerampeln.
Die Kreuzung ist in Y-Bauweise (siehe Anhang, Karte). Bei den Fußgängerampeln handelt es sich um sogenannte „Bettelampeln“. Bedingt durch die Bauweise der Kreuzung benötigen Fußgänger mitunter bis zu fünf Minuten, um beide Fußgängerampeln zu kreuzen. Die Ampelphasen sind nicht in beide Richtungen aufeinander abgestimmt. Wenn die Anforderung zu spät kommt verlängert sich die Wartezeit. Lange wartende Fußgänger gehen dann auch bei Rot über die Ampel.
Im Sinne der neuen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (Drucksache 410/21 vom Deutschen Bundesrat vom 25.06.2021, Veröffentlichung im Bundesanzeiger soll noch im November 2021 erfolgen) lautet der neue Grundsatz:
Oberstes Ziel ist dabei die Verkehrssicherheit. Hierbei ist die „Vision Zero“ (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen.
Verkehrssicherheit geht vor Flüssigkeit des Verkehrs.
In diesem Sinne möchte ich darum bitten, die Ampelphasen für den Fußverkehr zu verbessern, indem die Grünphasen besserabgestimmt werden und die Grünphasenzeit insgesamt länger ist, 10 – 15 Sekunden Grünphase für die Fußgängerwäre dabei das Optimum.“
Im Vorwege wurde durch die Vorsitzende der Bezirksversammlung der Regionalausschuss Billstedt festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:
Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde
1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
2. Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:
Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung
Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:
Um Beratung wird gebeten.