22-2470

Eingabe: Ampelanlage Kreuzung Kapellenstraße / Möllner Landstraße

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 16.11.2021 Regionalausschuss Billstedt Ö 7.7

Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

es geht um die Ampelanlage im Kreuzungsbereich Kapellenstraße zur Möllner Landstraße in Hamburg-Billstedt, im speziellen um die zwei Fußngerampeln.

Die Kreuzung ist in Y-Bauweise (siehe Anhang, Karte). Bei den Fußngerampeln handelt es sich um sogenannte „Bettelampeln“. Bedingt durch die Bauweise der Kreuzung benötigen Fußnger mitunter bis zu fünf Minuten, um beide Fußngerampeln zu kreuzen. Die Ampelphasen sind nicht in beide Richtungen aufeinander abgestimmt. Wenn die Anforderung zu spät kommt verlängert sich die Wartezeit. Lange wartende Fußnger gehen dann auch bei Rot über die Ampel.

 Im Sinne der neuen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (Drucksache 410/21 vom Deutschen Bundesrat vom 25.06.2021, Veröffentlichung im Bundesanzeiger soll noch im November 2021 erfolgen) lautet der neue Grundsatz:

 Oberstes Ziel ist dabei die Verkehrssicherheit. Hierbei ist die „Vision Zero“ (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen.

Verkehrssicherheit geht vor Flüssigkeit des Verkehrs.

In diesem Sinne möchte ich darum bitten, die Ampelphasen für den Fußverkehr zu verbessern, indem die Grünphasen besserabgestimmt werden und die Grünphasenzeit insgesamt länger ist, 10 15 Sekunden Grünphase für die Fußngerwäre dabei das Optimum.

 

 

Im Vorwege wurde durch die Vorsitzende der Bezirksversammlung der Regionalausschuss Billstedt festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

 

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

 

1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2. Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

 

  1. Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
  2. Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

 

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

 

  1. Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
  2. Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
  3. Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
  4. Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
  5. Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

 

Petitum/Beschluss:

Um Beratung wird gebeten.

 

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

es geht um die Ampelanlage im Kreuzungsbereich Kapellenstraße zur Möllner Landstraße in Hamburg-Billstedt, im speziellen um die zwei Fußngerampeln.

Die Kreuzung ist in Y-Bauweise (siehe Anhang, Karte). Bei den Fußngerampeln handelt es sich um sogenannte „Bettelampeln“. Bedingt durch die Bauweise der Kreuzung benötigen Fußnger mitunter bis zu fünf Minuten, um beide Fußngerampeln zu kreuzen. Die Ampelphasen sind nicht in beide Richtungen aufeinander abgestimmt. Wenn die Anforderung zu spät kommt verlängert sich die Wartezeit. Lange wartende Fußnger gehen dann auch bei Rot über die Ampel.

 Im Sinne der neuen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (Drucksache 410/21 vom Deutschen Bundesrat vom 25.06.2021, Veröffentlichung im Bundesanzeiger soll noch im November 2021 erfolgen) lautet der neue Grundsatz:

 Oberstes Ziel ist dabei die Verkehrssicherheit. Hierbei ist die „Vision Zero“ (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen.

Verkehrssicherheit geht vor Flüssigkeit des Verkehrs.

In diesem Sinne möchte ich darum bitten, die Ampelphasen für den Fußverkehr zu verbessern, indem die Grünphasen besserabgestimmt werden und die Grünphasenzeit insgesamt länger ist, 10 15 Sekunden Grünphase für die Fußngerwäre dabei das Optimum.

 

 

Im Vorwege wurde durch die Vorsitzende der Bezirksversammlung der Regionalausschuss Billstedt festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

 

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

 

1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2. Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

 

  1. Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
  2. Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

 

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

 

  1. Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
  2. Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
  3. Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
  4. Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
  5. Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

 

Um Beratung wird gebeten.

 

 

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