Eine neue Fußgängerquerung über die Ludwig-Erhardt-Straße (Stadtteilkonferenz Neustadt)
Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 15.06.2021 der Vorlage in der nachfolgend aufgeführten Fassung Drs. Nr. 22-1890 einstimmig zugestimmt.
Die Bezirksversammlung hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 16.09.2021 bestätigt.
Stadtteilkonferenz Neustadt am 15. April
Die Stadtteilkonferenz Neustadt setzt sich seit vielen Jahren für eine verbesserte Verbindung der nördlichen und südlichen Neustadt über die Ludwig-Erhardt-Straße ein. Es gab dazu zahlreiche Vorschläge und Ideen die in Zusammenarbeit mit dem Management des öffentlichen Raumes diskutiert und entwickelt wurden: ein studentischer Wettbewerb zur baulichen Verbesserung des Fußgängertunnels Ludwig-Erhardt-Straße, Verlängerung der Ampelphasen für Fußgänger an der Ampelanlage Englische Planke/Ludwig-Erhardt- Straße und die Einrichtung einer weiteren Querungsmöglichkeit in Höhe des Michels (Großneumarkt) als "Schattenampel". Letztere Idee wurde dabei von einer großen Mehrheit der Bewohner*innen und den Vertretern des Michels schon in den Beteiligungsformaten zum Fußverkehrskonzept favorisiert.
Leider ist seit Jahren keine der angesprochenen Verbesserung umgesetzt worden und gerade Eltern mit Kind, Schulkinder und Senioren der Neustadt empfinden die aktuellen Querungsmöglichkeit als unsicher und unzureichend.
Vor diesem Hintergrund hat die Stadtteilkonferenz Neustadt folgenden Beschluss gefasst:
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich für die Prüfung einer zusätzlichen oberirdische Querungsmöglichkeit (Ampelanlage) in Höhe des Michels beim Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer und der Behörde für Verkehr und Mobilität einzusetzen. Der weiteren soll geprüft werden, in welchen Zeitrahmen dies umzusetzen wäre und welche Kosten entstehen und von wem getragen werden müssten.
Abstimmungsergebnis: Dafür: 23 Dagegen: 0 Enthaltungen: 2
Die Polizei / Verkehrsdirektion (VD) 52 als zentrale Straßenverkehrsbehörde für signalisierte Bereiche in Hamburg nimmt im Einvernehmen mit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 14 zu dem Beschluss mit Schreiben vom 02.12.2021 wie folgt Stellung:
Vorbemerkung:
Der Neubau von Lichtzeichenanlagen (LZA) bedarf bestimmter Voraussetzungen. Gründe, die für die Errichtung einer Signalisierung sprechen, sind u.a. eine feststellbare Unfallhäufung aufgrund fehlender Sicht oder unzumutbar lange Wartezeiten für bestimmte Verkehrsarten oder Verkehrsströme. LZA, dazu zählen auch die in der Regel mit Anforderungssignalen betriebenen Fußgängerlichtzeichenanlagen (F-LZA), dürfen und sollen nur dort errichtet werden, wo ein ständiger Querungsbedarf besteht.
Die Anzahl der Querenden soll dabei so hoch sein, dass dieser Bedarf geregelt werden muss und kommt regelhaft in Betracht, wenn in der Spitzenstunde des Fußgängerverkehrs mindestens 40 Fußgänger die Fahrbahn überqueren und zugleich mehr als 750 Fahrzeuge die Straße befahren.
Im Verlauf eines rechtlich vorgegebenen Prüfverfahrens ist dabei ein besonderes Augenmerk darauf zu legen, ob die gewünschte Regelung zu allen Zeiten von allen Verkehrsteilnehmern akzeptiert wird.
In vielen Fällen ist eine LZA nicht die für die Örtlichkeit am besten geeignete Lösung, sie kann ihre sichernde Funktion nur dann erfüllen, wenn durch bauliche Ausgestaltung und äußere Rahmenbedingungen ein Fehlverhalten von Fußgängern / Radfahrern nahezu ausgeschlossen ist, denn die tägliche Erfahrung zeigt immer wieder, dass Fußgänger das Grünlicht nicht abwarten und dann in Unfälle verwickelt werden.
In Hamburg wurde eine Wegstrecke von 150 Metern, gemessen vom schlechtesten Standort zwischen zwei Querrungen, als zumutbare Strecke seitens der Behörde für Inneres und Sport-A3 festgelegt.
Bei der Ludwig-Erhardt-Straße handelt es sich um eine sechs- teilweise siebenspurige Straße. Sie ist eine Hauptverkehrsstraße mit je drei Fahrspuren für jede Richtung und an den Knotenpunkten mit zusätzlichen Abbiegespuren versehen. Werktags fahren dort täglich 56000 Kraftfahrzeuge (DTVw).
Der angesprochene Bereich für eine weitere Querungsmöglichkeit liegt zwischen den beiden
Oberflächenquerungsstellen der LZA-Knoten Englische Planke / Neanderstraße / Ludwig-Erhardt-Straße und Herrengraben/ Ludwig-Erhardt-Straße. Sie liegen ca. 340 Meter voneinander entfernt, am Knoten Englische Planke / Neanderstraße und am Knoten Herrengraben/ Ludwig-Erhardt-Straße.
Zwischen den beiden Möglichkeiten gibt es noch einen Fußgängertunnel, welcher unter der Fahrbahn von Süd nach Nord verläuft und sich auf der Höhe Erste Brunnenstraße / Krayenkamp befindet.
Der Tunnel liegt in einer Entfernung zur Englischen Planke von ca.191 Metern und zur Straße Herrengraben von ca. 148 Metern.
Damit liegt der Tunnel im zumutbaren Wegbereich hinsichtlich einer Querungsmöglichkeit einer Hauptverkehrsstraße.
Es bestehen somit, gemäß den aufgeführten Möglichkeiten, bereits drei Querungen der Ludwig-Erhardt-Straße im genannten Straßenabschnitt.
Als Hauptindikator für die Verkehrssicherheit dient die Auswertung der Verkehrsunfalllage. Die Verkehrsunfalllage ist aus polizeilicher Sicht unauffällig und man kann insgesamt von sicheren Verkehrsverhältnissen sprechen.
Fazit:
Gemäß § 45 (Abs. 9) Straßenverkehrsordnung (StVO) darf die Straßenverkehrsbehörde Lichtzeichenanlagen nur dort anordnen, wo es aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Im Bereich des Teilabschnittes der Ludwig-Erhardt-Straße gibt es dafür keine objektiven Anhaltspunkte. Die aufgeführten Querungsstellen sind aus polizeilicher Sicht sicher.
Insofern kann der BZA-Versammlung zur Drucksache 22-1890.1 vom 16.09.2021 keine Empfehlung seitens VD 52 mitgeteilt werden.“
Um Kenntnisnahme wird gebeten.