22-4110

Ein Hamburger Original schwimmfähig halten (Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktion)

Antrag öffentlich

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21.09.2023
Sachverhalt

 

Seit 1747 gibt es in Hamburg eine schwimmende Kirche, deren Gottesdienste mit der Schiffsglocke eingeläutet wurden. Diese fast 300-jährige Tradition wird seit Mai 2006 durch das Kirchenschiff, in Hamburg liebevoll „Flusi“ genannt, an seinem jetzigen Platz im Binnenhafen fortgeführt. Die evangelisch-lutherische Flussschiffergemeinde ist eine selbstständige Gemeinde, der Binnenschiffer und ihre Familien, außerdem Menschen, die in Hafennähe wohnen, angehören.

 

Das 26 Meter lange und sieben Meter breite Schiff bietet 100 Sitzplätze. Erbaut 1906 wurde die Schute 1952 in eine Kirche umgebaut. Seit 1961 ist eine Pfeifenorgel an Bord. Ein Team von ehrenamtlich engagierten Menschen hält Gottesdienste, vollzieht Hochzeiten, Taufen und Konfirmationen, meist im engen Bezug zur Elbe.

 

Aber die "Flusi" ist nicht nur eine Kirche, sondern auch ein Ort der Kultur, ein Denkmal und vor allem ein Hamburger Original: Konzerte, Lesungen und Vorträge finden in Deutschlands einziger schwimmender Kirche statt. Sie nimmt am jährlichen Hafengeburtstag, dem Tag des offenen Denkmals und der Nacht der Kirchen, teil.

 

Die Besonderheit dieses Ortes ist zugleich eine besondere Herausforderung und mit besonderem Aufwand und Kosten verbunden.

 

Da es sich um ein Schiff handelt, muss dieses regelmäßig zum „Schiffs-TÜV“ zur Erlangung des Schwimmfähigkeitszeugnisses. Dieses Schwimmfähigkeitszeugnis steht nun zur Erneuerung an und soll im Rahmen eines Werftaufenthaltes erlangt werden. Neben dem „Schiffs-TÜV“ werden voraussichtlich auch Reparatur- und Instandsetzungsmaßnahmen anfallen.

 

Der Verein zur Förderung und Erhaltung der ev.- luth. Flussschifferkirche zu Hamburg e.V. kümmert sich seit 2007 um den Erhalt des Schiffes, hat aber aus dem laufenden Betrieb nicht die nötigen finanziellen Mittel, um alle erforderlichen Maßnahmen allein finanzieren zu können.

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung:

 

Die Bezirksversammlung stellt dem Verein zur Förderung und Erhaltung der ev.-luth. Flussschifferkirche zu Hamburg e.V. für die Verbringung der Flussschifferkirche zur Werft und die Erlangung des Schwimmfähigkeitszeugnisses einen Betrag von bis zu € 23.000,- aus dem Förderfonds Bezirke konsumtiv zur Verfügung.