22-1870.2

Ehrung für den Hammer Bürger Walter Gutmann - Opfer des Nationalsozialismus

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 21.06.2022 Regionalausschuss Horn / Hamm / Borgfelde Ö 6.1

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde hat in seiner Sitzung am 01.09.2021 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-1870 einstimmig -bei Enthaltung der AfD-Fraktion- mit der Änderung zugestimmt, dass statt einer Straßenbenennung eine Schildertafel aufgestellt werden soll.

 

 

Walter Gutmann (1893-1943) war Hamburger Kaufmann und Jude. Er kämpfte im Ersten Weltkrieg für das damalige Deutsche Reich und lebte ab dem Jahr 1926 in Hamm im Horner Weg 25 a. Trotz der wachsenden Bedrohung der jüdischen Bevölkerung ging er während der Nazi-Diktatur und des Rassenwahns nicht ins Exil, da er immer noch daran festhielt, dass er als Deutscher das Recht habe, hier in seiner Heimat zu leben.

Walter Gutmann wehrte sich in besonderer Weise als Einzelner gegen den Nazi-Terror. Nach der Pogromnacht verfasste er eine vierzehnseitige Flugschrift, in der er die Bevölkerung zum Widerstand gegen das Unrechtsregime aufrief. Heimlich fertigte er diese Flugschrift auf Wachsmatrizen und stellte davon mehrere hundert Exemplare her. Diese verschickte er an Verwandte, Kunden und Gläubiger sowie unbekannte Adressaten – willkürlich aus Adressbüchern herausgesucht – mit fiktiven Absendern und warf sie eigenhändig in Postkästen in Hannover, Bremen und Hamburg. Frühzeitig hatte er sich mit Hitlers Schrift "Mein Kampf" und der dahinterstehenden Ideologie beschäftigt. Im Gegensatz zu vielen anderen Deutschen las er diese Schrift sehr genau. Er erkannte die massenpsychologische Wirksamkeit von Projektionen und sah, wie geschickt Hitler es verstand, sich diese Mechanismen zu eigen zu machen. 1938 versuchte Walter Gutman, sich das Leben zu nehmen. Die Gestapo verhinderte den Selbstmord und verhaftete ihn. 1939 wurde er wegen "Volksverhetzung" zu 4,5 Jahren Gefängnis verurteilt - zynischerweise mit dem Hinweis, dass in solchen Fällen eigentlich 5 Jahre vorgesehen seien, er aber wegen seines Einsatzes als Frontkämpfer im Ersten Weltkrieg eine Strafminderung von sechs Monaten erhalte (dieses Urteil wurde erst am 17. Februar 2020 aufgehoben).

Am 19. Dezember 1942 wurde er in das KZ Auschwitz deportiert. Unter der Nummer 2903/1943 vermerkte das Totenbuch am 28. Januar 1943, dass er am 21. Januar an "Herzasthma" verstorben sei.


 

Petitum/Beschluss:

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Horn/ Hamm/ Borgfelde beschließen:

 

1. Der Ausschuss bittet die Verwaltung zu prüfen, ob es eine geeignete Fläche gibt (z.B. Grünzug Droopweg oder der Rosengarten im Hammer Park) welcher nach Walter Gutmann benannt werden kann und bittet hier um eine Stellungnahme des Staatsarchives.

2. Der Ausschuss bittet die Verwaltung, die Kosten für eine Gedenktafel mit der Geschichte über das Leben und Wirken von Walter Gutmann zu ermitteln.

3. Dem Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde ist über die Prüfungsergebnisse zu berichten.

 

 

Hinweis:

Im Nachgang zur Sitzung hat sich herausgestellt, dass in Ziffer 1 der Rosengarten an der Kreuzung Eiffestraße/Diagonalstraße gemeint ist und nicht im Hammer Park.

 

 

 

Das Bezirksamt teilt mit Datum vom 25.05.2022 zum Beschluss Folgendes mit:

 

Das Bezirksamt wird den Beschluss, dass an einem der Eingänge des Rosengartens (Kreuzung Eiffestraße/Diagonalstraße) eine Schildertafel (in der Optik eines Straßenschilds) zur Ehrung von Walter Gutmann aufgestellt werden soll, umsetzen. Ein Lageplan, der die zu beschildernde Fläche (blau markiert) zeigt, ist angefügt.

Der interne Abstimmungsprozess ist soweit abgeschlossen. In einem nächsten Schritt wird nun, nach Zustimmung durch den Bezirksamtsleiter, der Antrag dem Staatsarchiv vorgelegt.

Dieses sammelt die Benennungsanträge aller Bezirke zu festen Stichtagen (1. April, 1. Juli, 1. Oktober) und prüft diese, um sie anschließend gesammelt der Senatskommission für die Benennung von Verkehrsflächen vorzulegen.

Für das vorliegende Verfahren strebt das Bezirksamt an, den 1. Juli als Stichtag zu erreichen. Mit einer Benennung ist bei Zustimmung aller Verfahrensbeteiligten im Herbst 2022 zu rechnen.

 

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

Der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde hat in seiner Sitzung am 01.09.2021 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-1870 einstimmig -bei Enthaltung der AfD-Fraktion- mit der Änderung zugestimmt, dass statt einer Straßenbenennung eine Schildertafel aufgestellt werden soll.

 

 

Walter Gutmann (1893-1943) war Hamburger Kaufmann und Jude. Er kämpfte im Ersten Weltkrieg für das damalige Deutsche Reich und lebte ab dem Jahr 1926 in Hamm im Horner Weg 25 a. Trotz der wachsenden Bedrohung der jüdischen Bevölkerung ging er während der Nazi-Diktatur und des Rassenwahns nicht ins Exil, da er immer noch daran festhielt, dass er als Deutscher das Recht habe, hier in seiner Heimat zu leben.

Walter Gutmann wehrte sich in besonderer Weise als Einzelner gegen den Nazi-Terror. Nach der Pogromnacht verfasste er eine vierzehnseitige Flugschrift, in der er die Bevölkerung zum Widerstand gegen das Unrechtsregime aufrief. Heimlich fertigte er diese Flugschrift auf Wachsmatrizen und stellte davon mehrere hundert Exemplare her. Diese verschickte er an Verwandte, Kunden und Gläubiger sowie unbekannte Adressaten – willkürlich aus Adressbüchern herausgesucht – mit fiktiven Absendern und warf sie eigenhändig in Postkästen in Hannover, Bremen und Hamburg. Frühzeitig hatte er sich mit Hitlers Schrift "Mein Kampf" und der dahinterstehenden Ideologie beschäftigt. Im Gegensatz zu vielen anderen Deutschen las er diese Schrift sehr genau. Er erkannte die massenpsychologische Wirksamkeit von Projektionen und sah, wie geschickt Hitler es verstand, sich diese Mechanismen zu eigen zu machen. 1938 versuchte Walter Gutman, sich das Leben zu nehmen. Die Gestapo verhinderte den Selbstmord und verhaftete ihn. 1939 wurde er wegen "Volksverhetzung" zu 4,5 Jahren Gefängnis verurteilt - zynischerweise mit dem Hinweis, dass in solchen Fällen eigentlich 5 Jahre vorgesehen seien, er aber wegen seines Einsatzes als Frontkämpfer im Ersten Weltkrieg eine Strafminderung von sechs Monaten erhalte (dieses Urteil wurde erst am 17. Februar 2020 aufgehoben).

Am 19. Dezember 1942 wurde er in das KZ Auschwitz deportiert. Unter der Nummer 2903/1943 vermerkte das Totenbuch am 28. Januar 1943, dass er am 21. Januar an "Herzasthma" verstorben sei.


 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Horn/ Hamm/ Borgfelde beschließen:

 

1. Der Ausschuss bittet die Verwaltung zu prüfen, ob es eine geeignete Fläche gibt (z.B. Grünzug Droopweg oder der Rosengarten im Hammer Park) welcher nach Walter Gutmann benannt werden kann und bittet hier um eine Stellungnahme des Staatsarchives.

2. Der Ausschuss bittet die Verwaltung, die Kosten für eine Gedenktafel mit der Geschichte über das Leben und Wirken von Walter Gutmann zu ermitteln.

3. Dem Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde ist über die Prüfungsergebnisse zu berichten.

 

 

Hinweis:

Im Nachgang zur Sitzung hat sich herausgestellt, dass in Ziffer 1 der Rosengarten an der Kreuzung Eiffestraße/Diagonalstraße gemeint ist und nicht im Hammer Park.

 

 

 

Das Bezirksamt teilt mit Datum vom 25.05.2022 zum Beschluss Folgendes mit:

 

Das Bezirksamt wird den Beschluss, dass an einem der Eingänge des Rosengartens (Kreuzung Eiffestraße/Diagonalstraße) eine Schildertafel (in der Optik eines Straßenschilds) zur Ehrung von Walter Gutmann aufgestellt werden soll, umsetzen. Ein Lageplan, der die zu beschildernde Fläche (blau markiert) zeigt, ist angefügt.

Der interne Abstimmungsprozess ist soweit abgeschlossen. In einem nächsten Schritt wird nun, nach Zustimmung durch den Bezirksamtsleiter, der Antrag dem Staatsarchiv vorgelegt.

Dieses sammelt die Benennungsanträge aller Bezirke zu festen Stichtagen (1. April, 1. Juli, 1. Oktober) und prüft diese, um sie anschließend gesammelt der Senatskommission für die Benennung von Verkehrsflächen vorzulegen.

Für das vorliegende Verfahren strebt das Bezirksamt an, den 1. Juli als Stichtag zu erreichen. Mit einer Benennung ist bei Zustimmung aller Verfahrensbeteiligten im Herbst 2022 zu rechnen.

 

 

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