22-1887.2

Dringender Handlungsbedarf für den Dietzweg und Spliedtring (Hamburg Horn) / Parksituation im Dietzweg und Spliedtring verbessern - Quartiersbeirat Horner Geest

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 16.09.2021 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.5

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde hat in seiner Sitzung am 03.05.2021 der nachfolgend aufgeführten Vorlage Drs. Nr. 22-1887 einstimmig zugestimmt.

Die Bezirksversammlung hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 20.05.2021 bestätigt.

 

Zum Jahresanfang sind knapp 100 private Stellplätze im Spliedtring für ein Wohnungsbauvorhaben seitens der SAGA gekündigt worden. Diese Kündigung hat dazu geführt, dass die bereits sehr angespannte Parksituation im Dietzweg und Spliedtring sich enorm verschärft haben. Das Neubauvorhaben der SAGA sieht zudem keinen Bau einer Tiefgarage vor, so dass der jetzige Zustand auf absehbare Zeit sich nicht ändert.

 

Durch den Wegfall der Parkplätze stehen die PKW der Anwohner*innen im totalen Halteverbot oder in Grünflächen. Dies führt dazu, dass Rettungswege für Feuerwehr und Krankenwagen - vor allem ab dem Abend - versperrt sind und dass es häufig zu Staus in Richtung Dannerallee kommt. Neben den privaten PKW parken über die Nacht in der Regel bis zu 20 gewerbliche Transporter (Handwerker, Lieferdienste, etc.) im Dietzweg und Spliedtring und ragen aufgrund ihrer Größe zum Teil bis in den Straßenraum.

 

Die Stimmung vor Ort ist in Teilen aggressiv, da viele Anwohner*innen auf ihren PKW angewiesen sind und mittelfristig nicht auf ihre Fahrzeuge verzichten können.

 

Der Quartiersbeirat Horner Geest formuliert folgende Empfehlung an den Regionalausschuss Horn/ Hamm / Borgfelde:

 

1. die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung im Dietzweg und Spliedtring

2. der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich für eine Überprüfung durch den Landesbetrieb Verkehr (LBV) einzusetzen, ob sich die Region um den Dietzweg und Spliedtring zeitnah für eine Bewohnerparkzone eignet und diese eingerichtet werden kann?

3. das Problem des Parkraumes Quartier Horner Geest langfristig insgesamt in den Blick zu nehmen und nach Lösungen zu suchen, mit breiter Beteiligung der Bewohner*innen

 

Der Quartiersbeirat begrüßt, dass die SAGA sich ihrerseits bereit erklärt hat, sich an kreativen und pragmatischen Lösungen für die Anwohner*innen im Spliedtring zu beteiligen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis über die Beiratsempfehlung vom 12.04.2021:

Wer

Ja

Nein

Enthaltung

Alle Anwesenden

15

0

0

Beiratsmitglieder

8

0

0

Vertreter der BV-Fraktionen

2

0

0

 

 

 

Das Polizeikommissariat 42 nimmt zu Ziffer 1. des Beschlusses mit Schreiben vom 29.06.2021 wie folgt Stellung:

 

Das Verbot des Zweirichtungsverkehrs in einer Straße stellt eine Beschränkung des fließenden Verkehrs dar. Eine solche Beschränkung anzuordnen setzt voraus, dass sie zwingend erforderlich ist, weil nur so eine örtliche Gefahrenlage beseitigt werden kann, die das mit der Teilnahme am öffentlichen Verkehr verbundene allgemeine Risiko erheblich übersteigt (§ 45 Absatz 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

 

Die Einrichtung einer Einbahnstraßenführung ist in der Regel dann anzuordnen, wenn aufgrund einer zu schmalen Fahrbahnbreite ein Zweirichtungsverkehr nicht möglich ist.

Dagegen ist die Einrichtung einer Einbahnstraße zur Schaffung von mehr Parkraum jedoch keine ausreichende Begründung im Sinne der Straßenverkehrsordnung.

 

Der Dietzweg und Spliedtring weisen eine durchgängig ausreichende Fahrbahnbreite auf und kommen diesbezüglich nicht für Einrichtung einer Einbahnstraße in Betracht.

Der ruhende Verkehr ist klar und eindeutig geregelt und Engstellen treten nur dann auf, wenn sich Verkehrsteilnehmer nicht an die Regeln halten und ihr Fahrzeug in ein Haltverbot stellen.

In dem gesamten Gebiet Dannerrallee, Dietzweg und Spliedtring ist das vorhandene Angebot an Parkraum im öffentlichen und privaten Bereich für die Vielzahl von Fahrzeugen nicht ausreichend. Unserer Einschätzung nach wäre sogar der durch eine eventuelle Einbahnstraßeneinrichtung zusätzlich geschaffene Parkraum nicht ausreichend und daher keine nachhaltige Lösung.

 

In dem Zusammenhang muss weiterhin erwähnt werden, dass das durchgehende Beparken von Fahrbahnrändern den Verkehrsraum unübersichtlich macht und das Überqueren der Fahrbahn erschwert.

Einbahnstraßen erzeugen in jedem Fall „Blockumfahrten“ und sind insofern auch unter klimaschutzpolitischen Gesichtspunkten kritisch zu bewerten. Weiterhin lassen Einbahnstraßen wegen fehlendem Gegenverkehr nach unseren Erfahrungen höhere Geschwindigkeiten zu.

 

Aus vorgenannten Gründen kommen wir zu dem Ergebnis, dass die Einrichtung einer Einbahnstraßenführung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist und zu keiner Verbesserung der Verkehrssituation führen würde.

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt zu Ziffer 2. des Beschlusses mit Schreiben vom 23.07.2021 wie folgt Stellung:

 

Durch die ca. 470 privat zugelassenen Fahrzeuge im o.g. Bereich besteht dort eine große Konkurrenz um Parkraum. Diese Konkurrenz ist vermutlich auch nicht durch die Verdrängung einiger weniger Firmenfahrzeuge zu lindern.

 

Der Stadtteil Horn und damit auch die genannten Straßen an der Dannerallee sind grundsätzlich für eine Untersuchung bzgl. Bewohnerparken vorgesehen (Drs. 22-0982.1). Vorrang haben derzeit Gebiete, die bzgl. des Parkdrucks als noch kritischer eingestuft wurden und von Verdrängungseffekten neuer Bewohnerparkgebiete betroffen sind.

 

Eine kleinräumige und kurzfristigere Bewohnerparkregelung wird aufgrund des anzunehmenden geringen Wirkungsgrades seitens des LBV nicht befürwortet. Die knappe Anzahl an Parkplätzen im Spliedtring etc. wäre im Vergleich zur hohen Anzahl an zugelassenen Fahrzeuge weiterhin nicht ausreichend.

 

 

Das Bezirksamt teilt zu dem Beschluss Folgendes mit:

 

Für den „Stadtraum Horner Geest“ wurde im April 2021 im Ergebnis eines Werkstattverfahrens ein „Zukunftsbild 2030“ prämiert. Auf dieser Grundlage wird das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte gemeinsam mit dem Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen in Kürze eine Rahmenplanung beauftragen. Damit verschränkt soll ebenfalls ein Mobilitätskonzept für den Stadtraum Horner Geest in Auftrag gegeben werden, für das das Fachamt Management des öffentlichen Raumes und die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende fachlich verantwortlich zeichnen. Beide Arbeiten – Rahmenplan und Mobilitätskonzept – werden aktuell zusammen mit der Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner in die Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes Billstedt/Horn im Rahmen der Integrierten Stadtteilentwicklung RISE aufgenommen und sollen aus RISE-Mitteln gefördert werden. Im Zuge dieser Planungen wären die in der Drucksache 22-1887 geschilderte Situation am Dietzweg und Spliedtring mit zu betrachten, perspektivische Lösungsvorschläge zu erarbeiten und zu kommunizieren.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

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