22-0648

Diversität in den Jugendeinrichtungen sichtbar erhöhen (Antrag der SPD-, CDU- und FDP Fraktionen)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 16.01.2020 Ausschuss für Sozialraumentwicklung Ö 5.3

Sachverhalt

Die 9. Integrationskonferenz der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte mit dem Titel „Sprungbrett ins Leben – Startchancen für alle Jugendlichen gleich? Hat am 11. November 2019 im Schorsch in St. Georg stattgefunden. Mit den vielen unterschiedlich beteiligten Personengruppen war die Integrationskonferenz ein voller Erfolg. Dabei hat die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte erstmals die Planung, inhaltliche Schwerpunktsetzung sowie Durchführung durch die betroffene Personengruppe, mit Unterstützung des Instituts für konstruktive Konfliktaustragung & Mediation (kurz: „ikm“), vorbereiten lassen und will sich daraufhin inhaltlich mit den Ergebnissen in den entsprechenden Ausschüssen befassen.

 

Vertreterinnen der Jugendforen Mümmelmannsberg-Billstedt, Wilhelmsburg und St. Georg-Borgfelde-Hamm, die durch die Partnerschaften für Demokratie im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ unterstützt werden, haben mit dem ikm u.a. Workshops zur Unterstützung im Stadtteil, Elternarbeit, Jugendberufsagentur, Uni-Tage, Bildungsmessen und zum Weg ins Arbeitsleben vorbereitet. Im Zuge der Workshops sind viele Vorschläge zur verbesserten Unterstützung von jungen Menschen im Bezirk Hamburg-Mitte erarbeitet worden.

 

In Hamburg-Mitte haben 50,3 Prozent der Bevölkerung einen Migrationshintergrund. Bei unter 18-Jährigen liegt der Anteil sogar bei 71,7 Prozent. Vor diesem Hintergrund ist eine gute kultur- und religionssensible Arbeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in öffentlichen sozialen Einrichtungen sowie bei freien Trägern eine Grundvoraussetzung für das Gelingen von gutem nachbarschaftlichem Zusammenleben und Aufzeigen von Perspektiven für junge Menschen. Daher wurde auch im Rahmen der Workshops eine Diversitätsklausel zur Erhöhung des Anteils von „People of Colour“ bzw. „Menschen mit (sichtbarer) Migrationsgeschichte“ diskutiert.

 

Eine Diversitätsklausel bei (Stellen-) Ausschreibungen lehnt sich an die bereits existierenden Antidiskriminierungsklauseln für Menschen mit Behinderungen und Frauen an. Diese Klausel soll sicherstellen, dass bei gleicher Qualifikation einer „Person of Colour“ Priorität bei der Einstellung eingeräumt wird, um den Anteil von Menschen mit (sichtbarem) Migrationshintergrund in unseren Einrichtungen in Hamburg-Mitte zu erhöhen. Eine solche Diversitätsklausel ist in ihrer Umsetzung im bestehenden rechtlichen Rahmen hoch komplex. Daher ist es notwendig, eine Prüfung einer möglichen Umsetzung durch Anti-Diskriminierungsstellen, Rechtsamt, Fachamt Sozialraummanagement sowie unter Hinzunahme externen fachlichen Inputs durchzuführen.

 

 

Petitum/Beschluss:

 

Vor diesem Hintergrund möge der Ausschuss für Sozialraumentwicklung der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte beschließen:

  1. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte wird gebeten zu prüfen, inwiefern und in welchem Wortlaut eine Diversitätsklausel als Anti-Diskriminierungsmaßnahme und zur Erhöhung des Anteils von Menschen mit Migrationshintergrund in öffentlichen sozialen Einrichtungen sowie solchen von freien Trägern für (Stellen-) Ausschreibungen umsetzbar sind.
  2. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte möge bei der Prüfung das Rechtsamt, die Anti-Diskriminierungsstelle „amira“ von Basis und Woge sowie das Institut für konstruktive Konfliktaustragung & Mediation (kurz: „ikm“) einbeziehen und kann ggf. weitere externe Experten hinzuziehen.
  3. Der Ausschuss für Sozialraumentwicklung ist über den Prozess und das Prüfungsergebnis zu informieren.

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

Die 9. Integrationskonferenz der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte mit dem Titel „Sprungbrett ins Leben – Startchancen für alle Jugendlichen gleich? Hat am 11. November 2019 im Schorsch in St. Georg stattgefunden. Mit den vielen unterschiedlich beteiligten Personengruppen war die Integrationskonferenz ein voller Erfolg. Dabei hat die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte erstmals die Planung, inhaltliche Schwerpunktsetzung sowie Durchführung durch die betroffene Personengruppe, mit Unterstützung des Instituts für konstruktive Konfliktaustragung & Mediation (kurz: „ikm“), vorbereiten lassen und will sich daraufhin inhaltlich mit den Ergebnissen in den entsprechenden Ausschüssen befassen.

 

Vertreterinnen der Jugendforen Mümmelmannsberg-Billstedt, Wilhelmsburg und St. Georg-Borgfelde-Hamm, die durch die Partnerschaften für Demokratie im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ unterstützt werden, haben mit dem ikm u.a. Workshops zur Unterstützung im Stadtteil, Elternarbeit, Jugendberufsagentur, Uni-Tage, Bildungsmessen und zum Weg ins Arbeitsleben vorbereitet. Im Zuge der Workshops sind viele Vorschläge zur verbesserten Unterstützung von jungen Menschen im Bezirk Hamburg-Mitte erarbeitet worden.

 

In Hamburg-Mitte haben 50,3 Prozent der Bevölkerung einen Migrationshintergrund. Bei unter 18-Jährigen liegt der Anteil sogar bei 71,7 Prozent. Vor diesem Hintergrund ist eine gute kultur- und religionssensible Arbeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in öffentlichen sozialen Einrichtungen sowie bei freien Trägern eine Grundvoraussetzung für das Gelingen von gutem nachbarschaftlichem Zusammenleben und Aufzeigen von Perspektiven für junge Menschen. Daher wurde auch im Rahmen der Workshops eine Diversitätsklausel zur Erhöhung des Anteils von „People of Colour“ bzw. „Menschen mit (sichtbarer) Migrationsgeschichte“ diskutiert.

 

Eine Diversitätsklausel bei (Stellen-) Ausschreibungen lehnt sich an die bereits existierenden Antidiskriminierungsklauseln für Menschen mit Behinderungen und Frauen an. Diese Klausel soll sicherstellen, dass bei gleicher Qualifikation einer „Person of Colour“ Priorität bei der Einstellung eingeräumt wird, um den Anteil von Menschen mit (sichtbarem) Migrationshintergrund in unseren Einrichtungen in Hamburg-Mitte zu erhöhen. Eine solche Diversitätsklausel ist in ihrer Umsetzung im bestehenden rechtlichen Rahmen hoch komplex. Daher ist es notwendig, eine Prüfung einer möglichen Umsetzung durch Anti-Diskriminierungsstellen, Rechtsamt, Fachamt Sozialraummanagement sowie unter Hinzunahme externen fachlichen Inputs durchzuführen.

 

 

 

Vor diesem Hintergrund möge der Ausschuss für Sozialraumentwicklung der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte beschließen:

  1. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte wird gebeten zu prüfen, inwiefern und in welchem Wortlaut eine Diversitätsklausel als Anti-Diskriminierungsmaßnahme und zur Erhöhung des Anteils von Menschen mit Migrationshintergrund in öffentlichen sozialen Einrichtungen sowie solchen von freien Trägern für (Stellen-) Ausschreibungen umsetzbar sind.
  2. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte möge bei der Prüfung das Rechtsamt, die Anti-Diskriminierungsstelle „amira“ von Basis und Woge sowie das Institut für konstruktive Konfliktaustragung & Mediation (kurz: „ikm“) einbeziehen und kann ggf. weitere externe Experten hinzuziehen.
  3. Der Ausschuss für Sozialraumentwicklung ist über den Prozess und das Prüfungsergebnis zu informieren.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Lokalisation Beta
St. Georg St. Georg Wilhelmsburg Hamburg-Mitte

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