22-0648.2

Diversität in den Jugendeinrichtungen sichtbar erhöhen

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 04.09.2025 Ausschuss für Sozialraumentwicklung Ö 9.1

Sachverhalt

Der Ausschuss für Sozialraumentwicklung hat in seiner Sitzung am 16.01.2020 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion mehrheitlich -gegen die Stimmen der AfD-Fraktion- zugestimmt.

Die 9. Integrationskonferenz der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte mit dem Titel „Sprungbrett ins Leben Startchancen für alle Jugendlichen gleich? Hat am 11. November 2019 im Schorsch in St. Georg stattgefunden. Mit den vielen unterschiedlich beteiligten Personengruppen war die Integrationskonferenz ein voller Erfolg. Dabei hat die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte erstmals die Planung, inhaltliche Schwerpunktsetzung sowie Durchführung durch die betroffene Personengruppe, mit Unterstützung des Instituts für konstruktive Konfliktaustragung & Mediation (kurz: „ikm“), vorbereiten lassen und will sich daraufhin inhaltlich mit den Ergebnissen in den entsprechenden Ausschüssen befassen.

Vertreterinnen der Jugendforen Mümmelmannsberg-Billstedt, Wilhelmsburg und St. Georg-Borgfelde-Hamm, die durch die Partnerschaften für Demokratie im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ unterstützt werden, haben mit dem ikm u.a. Workshops zur Unterstützung im Stadtteil, Elternarbeit, Jugendberufsagentur, Uni-Tage, Bildungsmessen und zum Weg ins Arbeitsleben vorbereitet. Im Zuge der Workshops sind viele Vorschläge zur verbesserten Unterstützung von jungen Menschen im Bezirk Hamburg-Mitte erarbeitet worden.

In Hamburg-Mitte haben 50,3 Prozent der Bevölkerung einen Migrationshintergrund. Bei unter 18-Jährigen liegt der Anteil sogar bei 71,7 Prozent. Vor diesem Hintergrund ist eine gute kultur- und religionssensible Arbeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in öffentlichen sozialen Einrichtungen sowie bei freien Trägern eine Grundvoraussetzung für das Gelingen von gutem nachbarschaftlichem Zusammenleben und Aufzeigen von Perspektiven für junge Menschen. Daher wurde auch im Rahmen der Workshops eine Diversitätsklausel zur Erhöhung des Anteils von „People of Colour“ bzw. „Menschen mit (sichtbarer) Migrationsgeschichte“ diskutiert.

Eine Diversitätsklausel bei (Stellen-) Ausschreibungen lehnt sich an die bereits existierenden Antidiskriminierungsklauseln für Menschen mit Behinderungen und Frauen an. Diese Klausel soll sicherstellen, dass bei gleicher Qualifikation einer „Person of Colour“ Priorität bei der Einstellung eingeräumt wird, um den Anteil von Menschen mit (sichtbarem) Migrationshintergrund in unseren Einrichtungen in Hamburg-Mitte zu erhöhen. Eine solche Diversitätsklausel ist in ihrer Umsetzung im bestehenden rechtlichen Rahmen hoch komplex. Daher ist es notwendig, eine Prüfung einer möglichen Umsetzung durch Anti-Diskriminierungsstellen, Rechtsamt, Fachamt Sozialraummanagement sowie unter Hinzunahme externen fachlichen Inputs durchzuführen.

Vor diesem Hintergrund möge der Ausschuss für Sozialraumentwicklung der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte beschließen:

  1. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte wird gebeten zu prüfen, inwiefern und in welchem Wortlaut eine Diversitätsklausel als Anti-Diskriminierungsmaßnahme und zur Erhöhung des Anteils von Menschen mit Migrationshintergrund in öffentlichen sozialen Einrichtungen sowie solchen von freien Trägern für (Stellen-) Ausschreibungen umsetzbar sind.
  2. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte möge bei der Prüfung das Rechtsamt, die Anti-Diskriminierungsstelle „amira“ von Basis und Woge sowie das Institut für konstruktive Konfliktaustragung & Mediation (kurz: „ikm“) einbeziehen und kann ggf. weitere externe Experten hinzuziehen.
  3. Der Ausschuss für Sozialraumentwicklung ist über den Prozess und das Prüfungsergebnis zu informieren.
Petitum/Beschluss

Im Zusammenhang mit der Drucksache Nr. 22-0648 vom 14.01.2020 „Diversität in den Jugendeinrichtungen sichtbar erhöhen“ nimmt das Bezirksamt Hamburg-Mitte mit Schreiben vom 09.07.2025 wie folgt Stellung:

Im gesamten Bezirksamt Hamburg-Mitte ist die Anerkennung und Förderung von Vielfalt ein zentrales Anliegen. Um diese Haltung strukturell zu verankern, braucht es klare Grundlagen und verbindliche Leitlinien.

Bereits im Frühjahr 2021 haben wir einen Entwurf für eigene Diversity-Klausel entwickelt, die unser Selbstverständnis als offene und inklusive Verwaltung zum Ausdruck bringt:

Wir schätzen die Vielfalt in unserem Bezirk. Ein wertschätzendes Arbeitsumfeld für alle Mitarbeitenden zu schaffen unabhängig von Hautfarbe, Alter, eigener oder familiärer Migrationsgeschichte, ethnischer, religiöser und sozialer Zugehörigkeit, körperlichen und geistigen Fähigkeiten sowie sexueller und geschlechtlicher Identität(en) ist uns wichtig.”

Mit dieser Formulierung haben wir bewusst ein Zeichen gesetzt: Vielfalt ist für uns kein Zusatz, sondern ein Grundpfeiler guter Verwaltungskultur.

Inzwischen wurde auf zentraler Ebene durch das Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg eine übergreifende, einheitliche Diversity-Klausel entwickelt, die ihre Anwendung unter der Überschrift „Unser Angebot“ in den Stellenausschreibungen findet. Sie lautet:

Wir schätzen Vielfalt und begrüßen deshalb Bewerbungen aller Menschen unabhängig von Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer Herkunft und Nationalität, Alter, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität oder sozialer Herkunft.”

In Abstimmung mit der Personalserviceleitung (PSL/BA-M) wird empfohlen, künftig diese zentrale Fassung zu verwenden. Sie überzeugt durch Klarheit, Verständlichkeit und sprachliche Inklusivität. Darüber hinaus unterstützt sie die angestrebte Vereinheitlichung der Diversity-Kommunikation innerhalb der Hamburger Verwaltung.

Seit 2021 erfolgte Maßnahmen um die Diversität im Bezirksamt Hamburg-Mitte sichtbar zu erhöhen

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte verfolgt seit mehreren Jahren eine strategische und strukturierte Stärkung von Vielfalt, Chancengleichheit und Antidiskriminierung im Verwaltungshandeln. Nachfolgend ein Überblick über die zentralen Meilensteine und laufenden Maßnahmen:

Bisher umgesetzte Maßnahmen:

Frühjahr 2021:

Benennung eines Diversity-Managers zur strukturellen Verankerung von Vielfaltsthemen im Bezirksamt und zur Entwicklung eines Diversity-Profils für die Organisation.

Herbst 2021:

16i-Einstellungen (nach §16i SGB II Teilhabe am Arbeitsmarkt) Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten für langzeitarbeitslose, ältere Menschen in der Zusammenarbeit mit dem Job-Center.

Frühjahr 2022:

Erarbeitung eines Diversity-Strukturplans und einer umfassenden Strategie zur nachhaltigen Verankerung von Vielfalt im Bezirksamt.

Sommer 2022:

Auszeichnung des Diversity-Managers mit dem Zertifikat „diversity@work Diversitätsbewusstes Handeln in der Verwaltung“r die erfolgreiche Teilnahme an der einjährigen Weiterbildung mit sechs Basismodulen, einem Praxismodul und zwei Vertiefungsmodulen.

Sommer 2023:

Unterzeichnung der Charta der Vielfalt durch die Bezirksamtsleitung als öffentliches Bekenntnis zur Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Diversität im Arbeitsumfeld.

Seit 2024:

Regelmäßige Beteiligung am bundesweiten Diversity-Tag. Durchführung von internen Sensibilisierungs- und Austauschformaten zur Förderung einer offenen und vielfältigen Arbeitskultur im Bezirksamt.

Frühjahr 2024:

Nach Verzahnung mit dem Führungsleitbild der Freien und Hansestadt Hamburg, wurde das bezirkliche Leitbild unter aktiver Beteiligung aller Mitarbeitenden entwickelt und implementiert. Bereits im einleitenden Absatz wird die Bedeutung von Vielfalt deutlich betont:

Vielfalt ist unsere Stärke. Chancengleichheit herzustellen und auszubauen ist unser Auftrag.“

Sommer 2024:

Erweiterung des bisherigen Verständnisses von Diversity hin zu einem stärkeren Fokus auf rechtliche Rahmenbedingungen und präventive Maßnahmen gegen (Mehrfach-)Diskriminierung einschließlich der Etablierung einer AGG-Beschwerdestelle als niedrigschwellige Anlauf- und Klärungsstelle für diskriminierendeVorfälle im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.

Januar 2025:

Der Gleichstellungsplan wurde unter besonderer Berücksichtigung des Handlungsfeldes Diversität und mit einer Laufzeit von vier Jahren entwickelt. Die Ziele 1 und 2 (siehe Anhang) sind dabei eng mit dem Führungsleitbild der Freien und Hansestadt Hamburg verzahnt und greifen dessen Leitgedanken zur Chancengleichheit und Vielfalt gezielt auf.

Sommer 2025

Einstellung einer Rechtsreferentin mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht und Antidiskriminierungsrecht (AGG).

Aktuell in Umsetzung:

  1. Erweiterung der bestehenden Dienstvereinbarung zu Konflikten, Mobbing und

sexueller Belästigung.

Berücksichtigung aller im AGG genannten Diskriminierungsmerkmal

Deutliche Benennung und Regelung von sexueller Belästigung und Sexismus

Ziel: Eine klare, diskriminierungssensible und rechtskonforme Grundlage für alle Mitarbeitenden im Umgang mit grenzverletzendem Verhalten.

  1. Entwicklung eines Awareness-Konzepts

Aufbau eines verbindlichen Rahmens für Sensibilisierung, Prävention und Intervention bei diskriminierenden oder übergriffigen Vorfällen am Arbeitsplatz

Stärkung der Handlungssicherheit und der Verantwortung aller Mitarbeitenden im Umgang mit Diskriminierung und Machtmissbrauch

Dies soll insbesondere die Handlungssicherheit und Verantwortungsübernahme im Umgang mit Diskriminierung stärken.

  1. Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem Hamburg Welcome Center zur

Akquise ausländischer Fachkräfte.

  1. rderung von Job-Sharing und Co-Leadership, insbesondere durch das

Konzept des Mixed-Leadership.

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
St. Georg St. Georg Wilhelmsburg Hamburg

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