22-1719.4

Digitale Sitzungen und Zulassen der Öffentlichkeit, hier: Vorratsbeschluss für die Sitzungen im Juli, August und September 2021

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
17.06.2021
Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung und der Hauptausschuss wurden mit der Drucksache 22-1719 über die Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes und der damit verbundenen Möglichkeit der Öffentlichkeitsbeteiligung in digitalen Sitzungen informiert. Das Zulassen der Öffentlichkeit ist eine Einzelfallentscheidung, so dass für jede digitale Sitzung eine Begründung vorgelegt werden muss.

 

Das Bezirksamt geht davon aus, dass die Sitzungen zumindest im Juli und August digital stattfinden, die Lage im September ist aktuell noch nicht abschätzbar. Das Bezirksamt regt daher an, dass die Bezirksversammlung (als einziges Entscheidungsgremium) für alle stattfindenden Sitzungen (bis auf den Bauausschuss) einen Vorratsbeschluss über das Zulassen der Öffentlichkeit fasst. Dieser wird hinfällig, wenn die Politik im Hauptausschuss am 03.08.2021 den Beschluss, bis auf weiteres digital zu tagen, aufhebt.

 

Gremium, Datum, Uhrzeit

Begründung für das Zulassen der Öffentlichkeit

Hauptausschuss am 06.07.2021 ab 17.30 Uhr

aufgrund der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Kontaktminimierung

Hauptausschuss am 03.08.2021 ab 17.30 Uhr

aufgrund der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Kontaktminimierung

Weitere öffentliche Sitzungen im September werden nachträglich ergänzt, sobald die Termine feststehen.

aufgrund der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Kontaktminimierung

 

 

Petitum/Beschluss

Um Beschlussfassung über den Vorschlag wird gebeten.