Dialog-Display Harburger Chaussee
Letzte Beratung: 03.09.2019 Hauptausschuss Ö 4.1
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 12.02.2019 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der CDU-Fraktion Drs. Nr. 21-5030 einstimmig zugestimmt. Die Bezirksversammlung hat den Beschluss in ihrer Sitzung am 21.02.2019 einstimmig bestätigt.
Am Niedergeorgswerder Deich befinden sich seit Oktober 2013 zwei Dialog-Displays, die die Kraft-fahrer über ihr Fahrverhalten vor der dortigen Schule informieren. Zum einen ein „Langsam“, wenn die Geschwindigkeit von 30 km/h tagsüber bzw. 50 km/h nachts überschritten wird. Zum anderen ein „Danke“, wenn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit unterschritten wird. Dies sowohl am Tage wie auch nachts.
Auf der Harburger Chaussee befinden sich seit Oktober 2015 ebenfalls zwei Dialog-Displays, die die Kraftfahrer über ihr Fahrverhalten während der Nachtzeit in der Lärmschutzzone informieren. Zum einen ein „Langsam“, wenn die Geschwindigkeit von 30 km/m nachts überschritten wird. Zum anderen ein „Danke“, wenn die erlaubte nächtliche Höchstgeschwindigkeit unterschritten wird.
Die Harburger Chaussee ist auch tagsüber, als eine der Hauptachsen für den Schwerlastverkehr vom und zum Hafenbereich, eine stark befahrene Straße mit gewissen Unfallschwerpunkten. Der Großteil der Unfälle wird auf überhöhte Geschwindigkeit zurückgeführt.
Aus Sicht der VD 511 hat sich die Verkehrssituation tagsüber nicht verändert. Mögliche Sicherheitsdefizite, die eine weitere Beschränkung des fließenden Verkehrs notwendig machen würde, sind nicht festzustellen.
Ein veränderter Einsatz des Dialog-Display könnte an der Harburger Chaussee den Verkehr auch tagsüber verlangsamen, wenn auf die überhöhte Geschwindigkeit hingewiesen wird.
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel möge beschließen:
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei den zuständigen Dienststellen dafür einzusetzen, dass
Der Regionalausschuss ist entsprechend über die Planung und Umsetzung zu informieren.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte teilt nun mit, dass die auf Lärmreduktion zielende Anzeige auch tagsüber geschaltet werden kann, auch wenn dort keine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h gilt.
Hierfür entstehen Kosten in Höhe von 500,00 €, die das Bezirksamt nicht aus Unterhaltungsmitteln aufbringen kann und darf.
Sollte die Bezirksversammlung bzw. der Hauptausschuss an dem Beschluss vom 21.02.2019 festhalten, wird um Bereitstellung von 500,00 € aus dem Förderfonds konsumtiv gebeten.
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