21-4999.1

Denkmal "Den Opfern der Sturmflut" verlegen

Vorlage öffentlich

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21.02.2019
Sachverhalt

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 12.02.2019 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der CDU-Fraktion Drs. Nr. 21-4999 einstimmig zugestimmt.

 

 

Am westlichen Ende des Vogelhüttendeich an der Kreuzung zum Reiherstieg Hauptdeich befindet sich auf einer südlich vorgelagerten Grünanlage das Denkmal "Den Opfern der Sturmflut".

 

Das aus drei Edelstahl-Wellen bestehende Denkmal hatte seinerzeit ein Wasserspiel und stand bis 1998 auf dem Stübenplatz. Es musste während der dortigen Umbauarbeiten erst eingelagert werden, um dann im Jahre 2000 auf Beschluss des Ausschusses seinen Notlösungsplatz am Vogelhüttendeich zu erhalten. Hier steht es seit 19 Jahren verloren und vernachlässigt herum.

 

Die Widmung "Den Opfern der Sturmflut in der Nacht vom 16. auf den 17. Februar 1962" bezieht sich auf alle verstorbenen Flutopfern dieser Nacht. Aber insbesondere auf die Opfer, die im Kleingartengebiet an der Harburger Chaussee und Georg-Wilhelm-Straße in Notunterkünften wohnten, welche durch den dortigen Spreehafen-Deichbruch eine hohe Opferzahl zu beklagen hatten.

 

Das Denkmal "Den Opfern der Sturmflut" sollte nunmehr seinen endgültigen Platz in unmittelbarer Nähe der Sturmflutereignisse an der Harburger Chaussee untergebracht werden. Hierfür bietet sich das geplante Spreehafenviertel geradezu an.

 

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei den zuständigen Dienststellen dafür einzusetzen, dass

 

in die weiteren städtebaulichen und freiraumplanerischen Planungen des Spreehafenviertels eine Verlagerung des Denkmals „Den Opfern der Sturmflut“ vom Vogelhüttendeich auf den zentral liegenden öffentlichen Quartiersplatz im Viertel eingeplant wird.

 

das Denkmal „Den Opfern der Sturmflut“ nach der Verlagerung wieder mit einem Wasserspiel versehen wird.

 

Der Regionalausschuss ist entsprechend über die Planung und Umsetzung zu informieren.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten.