23-0651.2

Deicherhöhung Reiherstieg: Sichere Umleitung des LKW-Verkehrs

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 24.06.2025 Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel Ö 7.7

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 22.04.2025 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der GRÜNE-, SPD, Fraktion DIE LINKE und Volt--Fraktion Drs. Nr. 23-0651 einstimmig zugestimmt.

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.05.2025 der Vorlage 23-0651.1 Deicherhöhung Reiherstieg: Sichere Umleitung des LKW-Verkehrs einstimmig zugestimmt.

In Wilhelmsburg wird der ReiherstiegHauptdeich erhöht. Laut LSBG werden die Bauarbeiten vom 31. März bis voraussichtlich Mitte September 2025 andauern. Während der Bauphase ist die Straße nur einseitig in Richtung Süden befahrbar.

1) Für den Verkehr in Richtung Norden/Harburger Chaussee/Veddel wurde eine Umleitung für den Fahrzeugverkehr eingerichtet. Ab der Kreuzung Reiherstieg-Hauptdeich/Neuhöfer Straße wird der Verkehr über Bei der Wollkämmerei zum Adolf Menge-Platz geleitet, wo er links in die Georg-Wilhelm-Straße abbiegt und diese dann bis zur Harburger Chaussee passiert.

Laut Artikel des Abendblatt (24.03.25) betrifft dies bis zu 6.000 Fahrzeuge täglich, davon sehr viele LKW, die aus dem Hafengebiet kommen. Diese Fahrzeuge biegen an einer hoch frequentierten Kreuzung ab und fahren dann durch den kompletten nördlichen Teil der Georg-Wilhelm-Straße, also direkt durch das dicht bewohnte und belebte Reiherstiegviertel. Das bedeutet eine immense Belastung und Gefährdung für die Anwohner*innen.

2) Zudem wird von Anwohner*innen berichtet, dass seit Einrichtung der Baustelle viele LKW anstelle der Umleitung die direkte Route über die Neuhöfer Straße nehmen, dabei die Veringstraße und den Energiebunker passieren und dann links in die Georg-Wilhelm-Straße abbiegen. Auf dieser Route liegen diverse Orte mit hoher Besucher*innenfrequenz, insbesondere sind hier auch viele Kinder unterwegs:

Der Park am Energiebunker mit 2 Spielplätzen, Skatepark und HdJ, 2 Kindergärten, das SBZ Sprach- und Bewegungszentrum, der Eis-Dealer usw. Die Kreuzung zur Georg-Wilhelm-Straße wird von vielen Kindern auf dem Weg zu zwei anliegenden Schulen genutzt.


In der besonderen, aktuellen Situation führt dies faktisch dazu, dass in zunehmendem Maße Schwerlastverkehr mit unangemessen hoher Geschwindigkeit durch ein besonders stark frequentiertes Siedlungsgebiet fährt und an einer ebenso stark frequentierten Kreuzung einen gefährlichen Abbiegevorgang durchführt.


r die Neuhöfer Straße wird seit Jahren eine Tempo30-Zone und ein Zebrastreifen am Energiebunker gefordert. Zuletzt in der Empfehlung des Quartiersbeirats Reiherstiegviertel, der der Regionalausschuss am 18.02.25 zugestimmt hat. Die Forderung wurde dem Vernehmen nach auch jetzt wieder seitens PK44 abgelehnt, die Antragsteller*innen wurden an die übergeordnete Verkehrsdirektion verwiesen.

3) Die offizielle Umleitung bedeutet eine hohe Belastung und vor allem Gefährdung der Bevölkerung im Reiherstieg-Viertel. Sofern es gangbare Alternativen gibt, ist diese nicht hinnehmbar. Sollte es wirklich keine Alternative geben, ist eine möglichst sichere Gestaltung der Umleitung zu gewährleisten.

4) Die Abkürzung durch die Neuhöfer Straße durch den Schwerlastverkehr ist unter den geschilderten Umständen eine nicht hinnehmbare Gefahr für Leib und Leben. Hier besteht Gefahr im Verzug und es wäre verantwortungslos, diese nicht mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verhindern.

Vor diesem Hintergrund wird die Bezirksverwaltung gebeten,

1)Der Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel empfiehlt der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte zu beschließen, die für straßenverkehrsbehördliche Anordnungen zuständige Behörde gemäß § 27 Abs. 3BezVG aufzufordern, in die nächste Sitzung des Regionalausschusses Wilhelmsburg / Veddel Fachleute zur Erörterung der Sach- und Rechtslage hinsichtlich der Sperrung der Klütjenfelder Hochstraße und des Reiherstieg Hauptdeichs und der damit einhergehenden Verkehrsumleitung und für die Beantwortung von Fragen zu diesem Sachverhalt zu entsenden.

2) umgehend zusammen mit dem für die Umleitung verantwortlichen LSBG, sowie der PK44 und der BVM eine Neubewertung der offiziellen Umleitung zu veranlassen und eingehend zu prüfen, ob es eine alternative Routenführung gibt, die besser mit der Sicherheit der Anwohnerinnen und Anwohner vereinbar ist;

3) umgehend das PK44 und die übergeordnete Verkehrsdirektion anzuhalten, die Situation an der Neuhöfer Straße zu prüfen und

a) durch geeignete Maßnahmen die Nutzung der Neuhöfer Straße als Abkürzung durch den Schwerlastverkehr zuverlässig zu verhindern bzw. zu verbieten und

b) aufgrund der Umleitung eine Neubewertung der bisher abgelehnten Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit an der Neuhöfer Straße vorzunehmen, insbesondere beim Park am Energiebunker, z.B. Zebrastreifen und Tempo 30-Zone;

4) den Regionalausschuss zeitnah über die Ergebnisse zu informieren.

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt unter Beteiligung des Landesbetriebes Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) am 23.06.2025 wie folgt Stellung:

Zu Nr. 2

Die Georg-Wilhelm-Straße ist eine Hauptverkehrsstraße und als Ausweichstrecke für Großraum- und Schwerlast-Transporte (GST) zugelassen. Für diesen Zweck wurde die Georg-Wilhelm-Straße in diesem Abschnitt in den Jahren 2023 und 2024 ertüchtigt.

Die gewählte Umleitungsstrecke über die Georg-Wilhelm-Straße erwies sich im Zuge des Abstimmungsprozesses der Verkehrsbesprechungen und Umleitungsplanung mit den beteiligten Dienststellen als leistungsfähige Umleitung. Dies wurde anhand der prognostizierten Auslastungen der Lichtsignalanlagen ermittelt. Bereits bestehende Sonderprogramme der Lichtsignalanlagen im Straßenzug der Umleitung konnten aktiviert und somit der Verkehrsfluss verbessert werden. Des Weiteren stehen aufgrund der Gegebenheiten (Insellage und andere Baumaßnahmen im Umfeld) keine geeigneten Alternativen zur Verfügung

Zu Nr. 3:

Die Prüfung der Situation in der Neuhöfer Straße richtet sich an die Verkehrsdirektion (VD) und das Polizeikommissariat (PK) 44. Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) steht hierzu im engen Austausch mit dem PK 44.

Zu Nr. 3b:

Um Gefahren, Lärm- und Abgasbelastung für die Anlieger:innen zu reduzieren, wurde auf Anordnung des PK 44 eine temporäre Tempo-30-Strecke während der Baumaßnahme Reiherstieg Hauptdeich 2. Bauabschnitt in der Neuhöfer Straße angeordnet. Die Einrichtung erfolgte am 11.05.2025.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Wilhelmsburg Georg-Wilhelm-Straße Harburger Ch Neuhöfer Str. Veringstraße Reiherstieg

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