22-0452.4

Bürgerbegehren im Bezirk Hamburg-Mitte "Der Wilde Wald bleibt!", Feststellung über das Nichtzustandekommen

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 17.09.2020 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.3

Sachverhalt

 

Das Bezirksamt informiert die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte darüber, dass die Bezirksabstimmungsleitung mit Bescheid vom 10.08.2020 das Nichtzustandekommen des mit Datum vom 14.11.2019 angezeigten Bürgerbegehrens „Der Wilde Wald bleibt!“ festgestellt hat. Mit der Feststellung endete sowohl das Bürgerbegehren als auch die mit Wirkung vom 04.06.2020 eingetretene Sperrwirkung für das Vorhaben.

Ausschlaggebend für diese Entscheidung war, dass das Anliegen innerhalb der gesetzlich geforderten Frist nicht von drei Prozent der zur Bezirksversammlung wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner des Bezirks mittels Unterschrift unterstützt wurde. Konkret wurden von den 6.237 für ein erfolgreiches Zustandekommen benötigten gültigen Unterstützungsunterschriften lediglich maximal 3.853 Unterschriften eingereicht. Wegen fehlender Erfolgsaussichten und aus verfahrensökonomischen Gründen fanden bei den zuletzt am 01.08.2020 durch Vertreter/-innen der Initiative übergebenen 1.720 Unterstützungsunterschriften keine Einzelfallüberprüfungen mehr statt, daher die Maximalangabe.

Das der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte mit Drucksache 22-0452.3 mitgeteilte späteste Ende der Unterschriften-Sammelfrist zum 14.11.2020 beruhte auf dem seinerzeit für das gesamte Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg noch bestehende allgemeine Versammlungs- und Veranstaltungsverbot, in dessen Zusammenhang § 11a des Bezirksabstimmungsdurchführungsgesetzes für laufende Bürgerbegehren eine bis zu sechsmonatige Aussetzung der Sammelfrist wegen coronabedingter Einschränkungen vorsah.

Durch Inkrafttreten der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung am 01.07.2020 wurde das an die Aussetzung geknüpfte strikte Veranstaltungsverbot jedoch durch den Senat aufgehoben und durch lediglich allgemeine Vorgaben zu Veranstaltungen ersetzt. Auch Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes mit bis zu 1.000 Teilnehmer/innen sind seitdem, unter Einhaltung von bestimmten Vorgaben, wieder erlaubt. Aufgrund des Hemmnis-Wegfalls lebte die Frist zum Nachweis und Sammeln der Unterstützungsunterschriften ab dem 01.07.2020 wieder auf und endete zum 01.08.2020.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.