Bürgerbegehren im Bezirk Hamburg-Mitte "Der Wilde Wald bleibt!", Eintritt der Sperrwirkung
Letzte Beratung: 18.06.2020 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.2
Das Bezirksamt unterrichtet die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte gem. § 11 Abs. 5 Be-zirksabstimmungsdurchführungsverordnung darüber, dass die Bürgerinitiative „Der Wilde Wald bleibt!“ zum gleichnamigen Bürgerbegehren zwischenzeitlich die für das Erreichen des Drittelquorums notwendigen 2.079 gültigen Unterstützungsunterschriften von zur Bezirksversammlungswahl berechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern des Bezirks nachgewiesen hat.
Dadurch ist zum 04.06.2020 die Sperrwirkung des § 32 Abs. 5 Bezirksverwaltungsgesetz eingetreten, wonach durch Bezirksorgane mindestens bis zur Feststellung des Zustandekommens eine dem Bürgerbegehren entgegenstehende Entscheidung nicht mehr getroffen und mit dem Vollzug einer solchen Entscheidung nicht mehr begonnen werden darf. Rechtliche Verpflichtungen, die vor dem Eintritt der Sperrwirkung begründet wurden, bleiben von ihr unberührt. Ebenfalls unberührt von der Sperrwirkung bleiben Verpflichtungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften, auch wenn sie nach Eintritt der Sperrwirkung entstehen.
Sofern das Bürgerbegehren nach Vorlage von insgesamt 6.234 dafür erforderlichen gültigen Unterstützungsunterschriften erfolgreich zustande kommen sollte, besteht die Sperrwirkung bis zum Abschluss eines möglichen Bürgerentscheids. Sofern die erforderliche Anzahl an Unterstützungsunterschriften bis zum Ablauf der maximal noch bis zum 14.11.2020 laufenden Sammelfrist nicht nachgewiesen wird, endet die Sperrwirkung mit Feststellung des Nichtzustandekommens bei Bekanntgabe der Entscheidung.“
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.