Anzeige eines Bürgerbegehrens im Bezirk Hamburg-Mitte "Der Wilde Wald bleibt!"
Die Bürgerinitiative „Der Wilde Wald bleibt!“ hat dem Bezirksamt Hamburg-Mitte am 14.11.2019 die Durchführung eines Bürgerbegehrens angezeigt.
Die Fragestellung des Bürgerbegehrens lautet wie folgt:
„Sind Sie dafür, dass die beiden Waldflächen östlich und westlich der Georg-Wilhelm-Straße am Nordufer des Ernst-August-Kanals im Wilhelmsburger Reiherstiegviertel (zwischen Hafenrandstr. / Harburger Chaussee, Ernst-August-Kanal und Schlenzigstraße) künftig als nicht überbaubare Grundstücksflächen ausgewiesen werden und dementsprechend das geplante Bebauungsgebiet Wilhelmsburg 102 „Spreehafenviertel“ nicht realisiert wird und dass das Gebiet in Zukunft einen Status als rechtlich gesicherte Grünfläche erhält und die bisherige planungsrechtliche Einstufung der Fläche östlich der Georg-Wilhelm-Straße als „Industriegebiet“ aufgehoben wird?“
Die Vorprüfung der Anforderungen i. S. d. Bezirksabstimmungsdurchführungsgesetzes hat bisher keinen Anlass zur Beanstandung gegeben. Gemäß § 3 Absatz 1 BezAbstDurchfG ist ein Bürgerbegehren zustande gekommen, wenn es innerhalb von sechs Monaten seit der Anzeige von drei Prozent der zur Bezirksversammlung Wahlberechtigten unterstützt wurde. Für ein erfolgreiches Bürgerbegehren sind demzufolge bis zum 14.05.2020 insgesamt 6.237 gültige Unterstützungsunterschriften einzureichen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.