23-2132

Bürgerbefragung zur Alkoholkonsumverbotszone in St. Georg II - offene Punkte aus Drucksache 23-2117 (Anfrage der AfD-Fraktion)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragestellerin und Fragesteller: Marc-Manuel Kunstmann, Nicole Jordan, Bernd Bamberg, Norbert Jordan

Mit der Drucksache 23-2117 hat das Bezirksamt unsere Anfrage zur Bürgerbefragung über
die Alkoholkonsumverbotszone in St. Georg beantwortet. Nach Aussage des Bezirksamts
dienen die Befragung und ihre Wiederholung im Sommer 2027 als „Grundlage der
Meinungsbildung“ darüber, ob die Maßnahme verlängert wird. Ein Instrument, das über
eine Einschränkung im öffentlichen Raum mitentscheidet, muss nachvollziehbar und
überprüfbar sein.
Mehrere zentrale Punkte blieben offen: Ein Protokoll der Stichprobenziehung liegt nicht
vor. Die Frage nach der Weitergabe von Zugangscodes wurde nur mit einem Verweis
beantwortet; ein Einmalcode verhindert Mehrfachnutzung, aber nicht die Nutzung durch
Dritte. Eine Mindest-Rücklaufquote wurde nicht festgelegt, sodass die Belastbarkeit erst
nachträglich und in Kenntnis der Ergebnisse bewertet würde. Rohdaten sollen nicht
veröffentlicht werden, Kosten wurden weder beziffert noch einem Haushaltstitel
zugeordnet.
Zudem fragt die Umfrage ausschließlich nach Alkohol. Drogenhandel, Crack- und
Heroinkonsum sowie Gewalt, die das Sicherheitsempfinden am Hauptbahnhof, Hansaplatz
und Steindamm maßgeblich prägen, bleiben ausgeklammert. Beschäftigte, Pendler und
Besucher werden nicht befragt.


Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:


1. Nach welchen Merkmalen wurde die Stichprobe geschichtet, wie viele Personen
entfielen auf die einzelnen Schichten, und welche Unterlagen zur Ziehung (z. B.
Ziehungsparameter, Übersendungsvermerk) liegen dem Bezirksamt oder der
Meldestelle vor?


2. Ist ausgeschlossen, dass ein Zugangscode von einer anderen als der
angeschriebenen Person genutzt wird? Wenn ja, wie? Wenn nein, wie wird dieses
Risiko bei der Auswertung berücksichtigt?


3. Ab welcher Rücklaufquote hält das Bezirksamt die Ergebnisse für belastbar, und ist es
bereit, diese Schwelle vor Ende der Teilnahmefrist am 15.11.2026 festzulegen und der
Bezirksversammlung mitzuteilen?


4. Ist das Bezirksamt bereit, die anonymisierten Rohdaten der Bezirksversammlung zur
Verfügung zu stellen? Wenn nein, warum nicht?


5. Wie hoch sind die bisherigen und erwarteten Kosten (Material, Versand, Personal) für
beide Befragungen, und aus welchem Haushaltstitel werden sie gedeckt?


6. Warum wurden Beschäftigte, Pendler und Besucher nicht einbezogen, und ist dies für
die Wiederholung im Sommer 2027 vorgesehen?


7. Welche weiteren Kriterien neben den Umfragen zieht das Bezirksamt für die
Entscheidung über eine Verlängerung heran, und wird es dafür Daten der Polizei oder
der Fachbehörde zu alkoholbedingten Einsätzen, Gewalt- und Rauschgiftdelikten im
Geltungsbereich der Zone anfordern?


8. Auf welche Erhebungen (Zeitraum, Methode, beteiligte Stellen) stützt sich die Aussage,
Verlagerungseffekte hätten bislang nicht festgestellt werden können?

Lokalisation Beta
Hansaplatz Steindamm
Stadtteile

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Themen Beta

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