Bündnis für den Radverkehr, hier: Jährliche Vereinbarung 2020
In dem Bündnis für Radverkehr vom 23.06.2016 ist unter Ziffer II.3 festgehalten, dass die Bezirksämter und die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation für die im jeweiligen bezirklichen Zuständigkeitsbereich liegenden Infrastrukturmaßnahmen jährliche Vereinbarungen abschließen. Diese umfassen die bauliche Herrichtung der Velorouten, unabhängig vom Routenverlauf auf Hauptverkehrs- oder Bezirksstraßen und in begründeten Fällen auch die Herrichtung von Bezirksrouten und sonstigen Radverkehrsführungen.
Die jährlichen Vereinbarungen werden verbindlicher Teil des Bündnisses für den Radverkehr.
Es wird auf die beiliegende, jährliche Vereinbarung 2020 einschließlich Anlagen verwiesen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Anlagen:
Jährliche Vereinbarung 2020 mit Anlage