21-4405

Bündnis für den Radverkehr hier: Jährliche Vereinbarung 2018

Mitteilung öffentlich

Sachverhalt

 

In dem Bündnis für Radverkehr vom 23.06.2016 ist unter Ziffer II.3 festgehalten, dass die Bezirksämter und die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation für die im jeweiligen bezirklichen Zuständigkeitsbereich liegenden Infrastrukturmaßnahmen jährliche Vereinbarungen abschließen. Diese umfassen die bauliche Herrichtung der Velorouten, unabhängig vom Routenverlauf auf Hauptverkehrs- oder Bezirksstraßen und in begründeten Fällen auch die Herrichtung von Bezirksrouten und sonstigen Radverkehrsführungen.

 

Die jährlichen Vereinbarungen werden verbindlicher Teil des Bündnisses für den Radverkehr.

 

Beiliegend die vom Bezirksamtsleiter (im Original unterzeichnete,) jährliche Vereinbarung 2018 einschließlich Anlagen.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

 

Anlagen:

Jährliche Vereinbarung 2018 mit Anlage

Anhänge