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Brückenverbindung über den Holzhafengraben (von der Straße Holzhafenufer in Richtung des Kaltehofer Hauptdeiches) - Stadtteilrat Rothenburgsort / Beiratsempfehlung

Mitteilung öffentlich

Sachverhalt

Der Stadtentwicklungsausschuss Ost hat in seiner Sitzung am 27.06.2018 der nachfolgend aufgeführten Vorlage einstimmig zugestimmt.

Der Hauptausschuss hat diesen Beschluss in seiner Sitzung am 04.09.2018 anstelle der Bezirksversammlung bestätigt.

 

 

Der Stadtteilrat Rothenburgsort hat in seiner Sitzung am 29.05.2018 folgende Empfehlung ausgesprochen:

 

Derzeit ist es für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie den Radverkehr nicht möglich, die Billwerder Bucht / den Holzhafen entlang der Uferkanten in Gänze zu umrunden, da zwischen Kaltehofer Hauptdeich und Moorfleeter Deich keine direkte Verbindung besteht. Es ist hingegen erforderlich, die Bundesautobahn 1 (BAB 1) zu unterqueren und deutlich weiter im Süden, über einen kurzen Teilabschnitt des Tatenberger Weges vom Moorfleeter Deich zum Moorfleeter Hauptdeich, und von dort aus weiter zum Kaltehofer Deich zu gelangen.

 

Der Stadtteilrat Rothenburgsort fordert daher die Möglichkeit zu prüfen, dass von der Straße Holzhafenufer, und damit nördlich der BAB 1, eine direkte Verbindung (Brücke) für den Rad- und Fußverkehr über den Holzhafengraben in Richtung des Kaltehofer Hauptdeiches geschaffen wird.

 

Plenum gesamt:Ja-Stimmen: 21Nein-Stimmen: 1Enthaltungen: 1

StadtteilratJa-Stimmen: 11Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0

PolitikJa-Stimmen: 4Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0

(CDU, SPD,

GRÜNE, LINKE)

Gäste:Ja-Stimmen: 10Nein-Stimmen: 1Enthaltungen: 1

 

Stellungnahme des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (SL):

Als Ausflugs- und Naherholungsziel ist der Bereich Holzhafen und Kaltehofe beliebt und gut besucht. Die empfohlene Brücke würde die Route um das Gebiet schließen und damit die Möglichkeit für vielfältigere Nutzungen eröffnen. Gleichzeitig würde der südlich angrenzende Bezirk Bergedorf profitieren. Die Brücke selbst würde überwiegend auf Bergedorfer Gebiet liegen. Insgesamt könnte ein deutlicher Mehrwert für Freizeitnutzungen geschaffen werden.

 

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung unterstützt das Anliegen des Stadtteilrates und hat sich dazu bereits mit dem Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) beraten. Nach gemeinsamer Einordnung der Situation mit dem Fachamt MR ist der gewünschte Brückenbau jedoch auf bezirklicher Ebene nicht realisierbar.

 

Da das Gebiet als Naturschutzgebiet ausgewiesen ist, ist zunächst die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) in den nächsten Prüfungsschritten einzubinden. Die BUE selbst sollte zusätzlich um Prüfung des Anliegens in fachlicher Hinsicht gebeten werden und könnte idealerweise federführend die Maßnahme dieses ‚Brückenschlages‘ verantworten und hierfür Mittel einwerben.

 

In diesem Falle wäre den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) über einen Planungsauftrag durch die BUE mit der Herstellung der Brücke zu betrauen.

 

Die Bezirksversammlung sollte um Bekräftigung und um Weiterleitung an die Behörde für Umwelt und Energie mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme gebeten werden.

 

 

Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 25.09.2018 wie folgt Stellung:

 

Eine Brückenverbindung über den Holzhafengraben würde zu einer erheblichen Zunahme von Freizeitnutzungen im gegenwärtig beruhigten südlichen Bereich des Holzhafens führen und damit eine deutliche Störung der Vogelwelt im EU-Vogelschutzgebiet und Naturschutzgebiet nach sich ziehen. Bei einer Weiterverfolgung des Projekts wäre eine FFH-Verträglichkeitsprüfung vorzunehmen, die sicherlich zu einem negativen Ergebnis führen würde. Mit dem Vorhaben wäre zugleich eine Beeinträchtigung der Wirksamkeit der dortigen Ausgleichsmaßnahme zur Schaffung tidebeeinflusster Lebensräume mit ihrem Arteninventar verbunden, so dass an anderer Stelle dieses Defizit erneut auszugleichen wäre. Vor diesem Hintergrund wird das Anliegen einer Brückenverbindung über den Holzhafengraben von der BUE abgelehnt und insofern weder eine Federführung noch eine Mittelbereitstellung in Aussicht gestellt.

 

Darüber hinaus befindet sich derzeit der achtspurige Ausbau der Bundesautobahn A 1 in der vorbereitenden Planung, so dass eine etwaige Brückenkonstruktion sehr wahrscheinlich später wieder entfernt werden müsste.

Im Zusammenhang mit dieser Ausbauplanung wird zu prüfen sein, inwieweit und ggf. an welcher Stelle ein parallel verlaufender Fuß-/Radweg zur Querung der Billwerder Insel und der Norderelbe realisiert werden könnte.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.