22-1953.1

Brücke Hafenrandstraße über den Ernst-August-Kanal (Beirat für Stadtteilentwicklung Wilhelmsburg)

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 16.09.2021 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.10

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 26.05.2021 die nachfolgend aufgeführte Beiratsempfehlung beraten:

 

Beiratsempfehlung 02/2021 vom 05.05.2021

 

Die Harburger Chaussee/Hafenrandstraße sorgt in den anliegenden Wohngebieten für einen dauerhaften Lärmeintrag, vor allem weil viele schwere LKW unterwegs sind, die oft Container transportieren. Für die Bewohner*innen des Quartiers führt das zu einem Grundrauschen, das sie jeden Morgen beim Aufwachen nach ungesundem Schlaf begleitet.

Verstärkt wird der Lärm an der Brücke über den Ernst-August-Kanal, die besonders nah an den Wohnhäusern liegt. Grund sind die Höhenunterschiede zwischen Brücke und der Fahrbahn davor, die Brücke wirkt wie eine Schwelle/Rampe. Das führt beim Überfahren mit LKW zu einem lauten Scheppern der LKW-Ladung/der Container, besonders wenn die Container leer sind. Hinzu kommt, dass die Fahrbahn auch außerhalb der Brücke in einem schlechten Zustand ist, sodass die Fahrgeräusche verstärkt werden. Die Frage ist, ob es durch bauliche Maßnahme möglich ist, Brücke und Fahrbahn homogener anzuschließen, also die Rampenfunktion der Brücke zu vermindern. Zu prüfen ist außerdem, ob die Fahrbahn erneuert werden kann, am besten mit Flüsterasphalt, um auch dadurch die Lärmbelästigung zu vermindern.

 

Der Beirat für Stadtteilentwicklung Wilhelmsburg empfiehlt:

Die Bezirksversammlung und der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel mögen sich dafür einsetzen, dass der zuständige LSBG die Brücke so herstellt, das sie ohne Rampenwirkung funktioniert, also Höhenunterschiede zwischen Brücke und vorheriger Fahrbahn ausgeglichen werden. Außerdem empfehlen wir, die Harburger Chaussee und die Hafenrandstraße mit „Flüsterasphalt“ auszustatten. Die Fahrbahn ist eh schon beschädigt und bedürfte einer Ausbesserung. Eine gute Gelegenheit, dies auch gleich richtig im Sinne des Lärmschutzes zu machen.

 

Abstimmungsergebnis alle Anwesenden:

Ja:  18  Nein:  1  Enthaltung:  4

Abstimmungsergebnis Gremium (Pro Quartier und Fraktion je 1 Stimme)

Ja:  9  Nein:  1  Enthaltung:  1

 

Der Regionalausschuss fasst sodann folgenden Beschluss:

 

"Die Bezirksversammlung und der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel mögen sich dafür einsetzen, dass der zuständige LSBG die Brücke so herstellt, das sie ohne Rampenwirkung funktioniert, also Höhenunterschiede zwischen Brücke und vorheriger Fahrbahn ausgeglichen werden.“

 

Die Bezirksversammlung hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 17.06.2021 bestätigt.

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 15.07.2021 wie folgt Stellung:

 

Um die Fahrzeuge wieder eben auf das Brückenbauwerk zu führen, wäre der Straßendamm durch eine Aufhöhung zu sanieren. Es wird geprüft, ob und wann eine Fahrbahninstandsetzung umsetzbar ist. Dabei wird eine Priorisierung mit anderen Erhaltungsbedarfen auf Hauptverkehrsstraßen sowie eine Koordinierung mit umliegenden Baumaßnahmen vorgenommen, so dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage hinsichtlich eines möglichen Ausführungszeitraums getroffen werden kann.

 

Der Einbau von offenporigen Asphalt („Flüsterasphalt“) wird innerorts aufgrund der in der Regel zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h grundsätzlich als nicht vorteilhaft angesehen. Die lärmmindernde Wirkung der offenporigen Struktur tritt erst ab Geschwindigkeiten von 60 km/h ein, da erst ab diesen Geschwindigkeiten das Abrollgeräusch der Reifen dominierend ist. Ein Einbau von offenporigen Asphalt erfordert zudem eine Anpassung der Straßenentwässerung, da das Oberflächenwasser nicht mehr oberflächlich, sondern innerhalb des offenporigen Asphalts abfließt. Kürzere Nutzungsdauern sowie ein erhöhter Aufwand für den Winterdienst und die Straßenreinigung verursachen zudem erhöhte Betriebs- und Folgekosten. Des Weiteren sind die Instandhaltung der Fahrbahn und die Wiederherstellung von Aufgrabungen nur sehr aufwendig möglich.

 

Für die Lärmemission im innerstädtischen Bereich sind neben den Motorengeräuschen Unebenheiten (z.B. Risse und Spurrinnen) und Höhenunterschiede (z.B. Brückenübergänge, Schachtdeckel und Schlaglöcher) in der Fahrbahn maßgebend. Wesentlich für einen guten Lärmschutz ist daher die Herstellung einer ebenen Fahrbahndecke. Dies ist mit dem Einbau einer neuen Asphaltdeckschicht aus Splittmastixasphalt (Regelbauweise bei Hauptverkehrsstraßen) genauso möglich.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

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