Brücke Hafenrandstraße über den Ernst-August-Kanal (Beirat für Stadtteilentwicklung Wilhelmsburg)
Beiratsempfehlung 02/2021 vom 05.05.2021
Beschreibung des Themas/Problems….
Die Harburger Chaussee/Hafenrandstraße sorgt in den anliegenden Wohngebieten für einen dauerhaften Lärmeintrag, vor allem weil viele schwere LKW unterwegs sind, die oft Container transportieren. Für die Bewohner*innen des Quartiers führt das zu einem Grundrauschen, das sie jeden Morgen beim Aufwachen nach ungesundem Schlaf begleitet.
Verstärkt wird der Lärm an der Brücke über den Ernst-August-Kanal, die besonders nah an den Wohnhäusern liegt. Grund sind die Höhenunterschiede zwischen Brücke und der Fahrbahn davor, die Brücke wirkt wie eine Schwelle/Rampe. Das führt beim Überfahren mit LKW zu einem lauten Scheppern der LKW-Ladung/der Container, besonders wenn die Container leer sind. Hinzu kommt, dass die Fahrbahn auch außerhalb der Brücke in einem schlechten Zustand ist, sodass die Fahrgeräusche verstärkt werden. Die Frage ist, ob es durch bauliche Maßnahme möglich ist, Brücke und Fahrbahn homogener anzuschließen, also die Rampenfunktion der Brücke zu vermindern. Zu prüfen ist außerdem, ob die Fahrbahn erneuert werden kann, am besten mit Flüsterasphalt, um auch dadurch die Lärmbelästigung zu vermindern.
Der Beirat für Stadtteilentwicklung Wilhelmsburg empfiehlt:
Die Bezirksversammlung und der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel mögen sich dafür einsetzen, dass der zuständige LSBG die Brücke so herstellt, das sie ohne Rampenwirkung funktioniert, also Höhenunterschiede zwischen Brücke und vorheriger Fahrbahn ausgeglichen werden. Außerdem empfehlen wir, die Harburger Chaussee und die Hafenrandstraße mit „Flüsterasphalt“ auszustatten. Die Fahrbahn ist eh schon beschädigt und bedürfte einer Ausbesserung. Eine gute Gelegenheit, dies auch gleich richtig im Sinne des Lärmschutzes zu machen.
Abstimmungsergebnis alle Anwesenden:
Ja: 18 Nein: 1 Enthaltung: 4
Abstimmungsergebnis Gremium (Pro Quartier und Fraktion je 1 Stimme)
Ja: 9 Nein: 1 Enthaltung: 1
Ggf. Stellungnahme des Bezirksamtes.
Um Beschlussfassung / Kenntnisnahme wird gebeten.