Blackout - wenn es in Altona zappenduster wird! Kleine Anfrage von Katarina Blume (FDP-Fraktion)
Eine stabile Stromversorgung ist eine grundlegende Voraussetzung für das Funktionieren unserer Gesellschaft. Nahezu alle Lebensbereiche – von Heizung, Wasserversorgung und medizinischer Versorgung bis hin zu Kommunikation und digitaler Infrastruktur – sind unmittelbar von ihr abhängig. Gleichzeitig gilt die Strominfrastruktur als verwundbar, sowohl gegenüber Naturereignissen und technischen Störungen als auch gegenüber gezielten Sabotageakten.
Bereits vor einigen Jahren wurde das Bezirksamt Altona auf eine Anfrage der FDP-Fraktion zu seiner Vorbereitung auf einen großflächigen Stromausfall befragt. Aus den damaligen Antworten ging unter anderem hervor, dass
Die Aktualität dieser Fragestellungen wurde kürzlich durch einen gezielten Sabotageakt auf eine Strominfrastruktur in Berlin deutlich. Der mehrtägige Stromausfall führte dort dazu, dass zehntausende Haushalte bei winterlichen Temperaturen ohne Strom, Heizung und teilweise ohne funktionierende Kommunikationsnetze waren. Notunterkünfte, Wärmestuben und zusätzliche Versorgungsangebote mussten kurzfristig eingerichtet werden. Dieses Ereignis zeigt, dass länger andauernde Stromausfälle infolge gezielter Angriffe ein realistisches Szenario darstellen.
Vor diesem Hintergrund erscheint es notwendig, die Vorsorge- und Reaktionsfähigkeit des Bezirksamtes Altona für einen großflächigen Blackout erneut zu bewerten und an die veränderte Bedrohungslage anzupassen.
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Das Thema eines flächendeckenden Stromausfalls rückt durch den aktuellen Anlass erneut in den Fokus. Für das Bezirksamt ergeben sich daraus jedoch keine wesentlichen Änderungen, da dieses Szenario bereits eine hohe Priorität in allen Überlegungen hat, die Variablen sich hingegen kaum eingrenzen lassen. Eine wichtige Schlussfolgerung ist, dass ein entsprechendes Szenario in dieser Größenordnung nur in Zusammenarbeit mit der Behörde für Inneres und Sport, den Hilfsorganisationen, den benachbarten Bezirken und je nach konkreter Lage weiterer Partner bewältigt werden kann.
Im Bezirk Altona ist die Vorplanung für mögliche Einsatzszenariengrundsätzlich etabliert und Anpassungen finden kontinuierlich statt. Für den konkreten Fall eines Blackouts ist festzuhalten, dass es kaum ein komplexeres und schwerer zu planendes Szenario gibt.Trotzdem werden Erkenntnisse aus dem Vorfall in Berlin künftig in die Weiterentwicklung der Notfallplanung einfließen.
Konkrete Anpassungen in der Krisenvorsorge gibt es derzeit nicht.
Zu 2:
Fehlanzeige, siehe hierzu Antwort zu Frage 1.
Zu 3:
Im Fachamt Interner Service wurde ein neuer Abschnitt „Zivil- und Katastrophenschutz“ gebildet. Zusätzlich zu den in der Kleinen Anfrage 21-3506 angegebenen Personalressourcen wurde eine Abschnittsleitung in diesem Bereich mit einem Stellenumfang von 1,0 VZÄ eingerichtet und zum 01.06.2025 besetzt.
Die zur Verfügung stehenden materiellen und finanziellen Mittel sind unverändert.
Zu 4:
Die Trinkwassernotbrunnen-Richtlinie wurde noch nicht fertiggestellt, die federführende Zuständigkeit liegt bei der Behörde für Inneres und Sport. Im Übrigen ist der Stand unverändert.
Zu 5:
Unabhängig von unterschiedlichen Einsatzszenarien hat das Bezirksamt Altona die grundsätzliche Möglichkeit, in mehreren Schulturnhallen Notunterkünfte einzurichten. Diese Notunterkünfte sind nach Kenntnis des Bezirksamtes derzeit jedoch weder autark beheizbar noch mit Notstrom versorgt. Unabhängig von jahreszeitlichen Vorbedingungen existieren keine gesonderten Vorkehrungen und Vorbereitungen hinsichtlich eines Blackouts.
Zu 6:
Das Bezirksamt Altona warnt in allen akuten Notfallsituationen über soziale Netzwerke und Lautsprecher-Durchsagen (mittels mobiler Lautsprecherwagen) vor Ort. Die Zuständigkeit für alle weiteren Warnmittel (bspw. Sirenen, MoWaS) liegt bei der Behörde für Inneres und Sport, welche das Bezirksamt über verschiedene redundante Kommunikationswege erreichen kann.
Zu 7:
Seit 2022 wurden diverse Schulungen und Übungen des Regionalen Katastrophendienststabes Altona (RKD) in Zusammenarbeit mit der Behörde für Inneres und Sport, durchgeführt, in welchen unter anderem das Szenario eines Stromausfalls oder eines Angriffs auf kritische Infrastruktur thematisiert wurde. Herausgehoben zu nennen sind hierbei die jährlich stattfindende hamburgweite sog. Stabsrahmenübung mit allen Hamburger Katastrophenschutzbehörden unter Leitung des Zentralen Katastrophendienststabes der Behörde für Inneres und Sport. Eine solche Übung fand zuletzt ganztägig im November 2025 statt.Dabei hat sich gezeigt, dass das Bezirksamt Altona grundsätzlich in der Lage ist, verschiedene Situationen souverän zu bewältigen, flexibel auf unterschiedliche Lagen zu reagieren und dabei effektiv mit den weiteren Partnern in der Gefahrenabwehr zusammenzuarbeiten.
Darüber hinaus führt das Bezirksamt in regelmäßiger Abfolge praktische Unterweisungen und Unterrichtungen bezüglich der Bedienung der Trinkwassernotbrunnen durch, hinzu kommen regelhafte Übungen im Bereich des BOS-Digitalfunks. Diese Veranstaltungen finden in der Regel jährlich mit den Mitgliedern des Regionalen Katastrophendienststabes statt.
Des Weiteren gibt es allgemeine FHH-interne Schulungen und Übungen für die Stabsarbeit und die einzelnen Stabsbereiche, welche sowohl bezirksamtsintern als auch durch die Behörde für Inneres und Sport regelmäßig über das gesamte Jahr hinweg angeboten und durchgeführt werden.
Zu 8:
Im Regionalen Katastrophendienststab des Bezirksamts Altona sind Fachberater aller relevanten Partner in der Gefahrenabwehr fest eingeplant. Diese Fachberater nehmen regelmäßig an den Übungen teil. Der Teilnehmerkreis kann je nach Lage flexibel um weitere Fachberater oder Verbindungspersonen ergänzt werden.
Die Bundeswehr hat hierbei eine Sonderstellung und wird nicht durch die Bezirke, sondern durch die Behörde für Inneres und den Zentralen Katastrophendienststab eingebunden.
Eine diesbezügliche explizite und konkrete Planung für einen länger andauernden Stromausfall existiert derzeit nicht.
Zu 9:
Die Zuständigkeit für die Beantwortung dieser Fragen liegt bei der Behörde für Inneres und Sport.
Zu 10:
Die Zuständigkeit für die Beantwortung dieser Fragen liegt bei der Behörde für Inneres und Sport.
Zu 11:
Im Webauftritt des Bezirksamtes sowie insbesondere auf den Seiten der Behörde für Inneres und Sport stehen aktuelle Informationen und Hinweise zum Thema Zivil- und Katastrophenschutz zur Verfügung. Darüber hinaus wird das Informationsangebot durch Materialien des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ergänzt. Diese Broschüren und Flyer zum Thema „Vorsorge für Krisen und Katastrophen“ liegen im Rathaus Altona aus und sind dort für alle Bürgerinnen und Bürger frei zugänglich (BBK - Vorsorgen für Krisen und Katastrophen).
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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